Kind erstickte an Wurst: Hersteller in Frankreich vor Gericht

Kind erstickte an Wurst: Hersteller in Frankreich vor Gericht
2014 starb ein damals zweijähriger Bub beim Verzehr einer Knackwurst. Der Firma Herta wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Weil ein kleiner Bub an einem Stück Wurst erstickt ist, steht in Frankreich der Wurstwarenhersteller Herta vor Gericht. Der Prozess gegen den Konzern wegen fahrlässiger Tötung begann am Montagnachmittag im südwestfranzösischen Dax, wie die dortige Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Für den Konzern sei Freispruch beantragt worden. Am 8. Februar solle ein Urteil verkündet werden.

Der Fall geht Medienberichten zufolge zurück auf den Sommer 2014. Damals war ein zwei Jahre und elf Monate altes Kind auf einem Campingplatz an einem Stück Knackwurst erstickt, wie die französische Nachrichtenagentur AFP schreibt. Seine Eltern forderten demnach klarere Warnhinweise auf der Verpackung. Sie sollten farbig und in Großbuchstaben sein.

Während es zum Zeitpunkt des tödlichen Vorfalls lediglich einen Hinweis gegeben habe, die Würstchen für die Kleinsten in winzige Teile zu schneiden, heiße es auf der Packung nun, dass die Würste auch der Länge nach zerkleinert werden sollten, schrieb AFP. Demnach hatte der Wursthersteller vor Gericht auf die Weiterentwicklung der Verpackung hingewiesen. In der Verteidigung habe es zudem geheißen, jedes Lebensmittel sei für kleine Kinder potenziell tödlich.

Der Wurstwarenhersteller Herta hat nach eigenen Angaben Standorte im westfälischen Herten sowie in Illkirch und Saint-Pol-sur-Ternoise in Frankreich. Wie Nestle Frankreich schreibt, war das Unternehmen 1986 der Nestle-Gruppe beigetreten.

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