Kind in Italien erstmals als Sohn von drei Elternteilen anerkannt
Das entschied das Berufungsgericht in der süditalienischen Stadt Bari mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil. Demnach wird die deutsche Geburtsurkunde des Kindes auch in Italien anerkannt. Der Bub gilt damit rechtlich als Kind seiner Mutter sowie zweier Väter, die ihn gemeinsam großziehen.
Nach italienischen Medienberichten wurde das Kind in Deutschland ohne Leihmutterschaft geboren. Die Mutter ist demnach eine Freundin des homosexuellen Paares. Das Kind wurde auf natürlichem Weg gezeugt und zunächst von der Mutter sowie dem biologischen Vater anerkannt. Der Partner des biologischen Vaters beantragte später ebenfalls die rechtliche Anerkennung als Vater. Ein deutsches Gericht gab dem statt, da eine Adoption in solchen Fällen nach deutschem Recht möglich ist.
Kind in Deutschland geboren
Anschließend forderte die Familie die Eintragung der Anerkennung auch in Italien, da einer der beiden Väter in der süditalienischen Region Apulien im Register der im Ausland lebenden Italiener geführt wird. Eine Gemeinde in Apulien lehnte dies zunächst ab. Das Berufungsgericht in Bari ordnete schließlich die Eintragung der deutschen Urkunde auch in Italien an und verwies dabei unter anderem auf die Entscheidung der deutschen Justiz.
Italien war bis 2016 das letzte Land in Westeuropa, in dem gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt waren. 2016 wurden Lebenspartnerschaften legalisiert, das Adoptionsrecht für Homosexuelle wurde aber auf Druck katholischer Parteien und Organisationen aus dem Gesetz ausgeklammert. Italienische Gerichte hatten in der Vergangenheit wiederholt Adoptionen von Kindern des Lebenspartners erlaubt.
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