Hochhausbrand mit 26 Toten: Österreichischer Honorarkonsul in Haft
26 Tote, 70 Verletzte – das ist die offizielle Bilanz eines Hochausbrandes in der Stadt Dhaka in Bangladesch. Die Bewohner erstickten teilweise qualvoll oder sprangen in die Tiefe.
In Österreich berichteten vielen Medien nur mit einer Kurzmeldung – das könnte sich nun ändern. Denn Tasvir Ul Islam, der Mitbesitzer des Hauses, der am vergangenen Wochenende wegen des Feuers verhaftet wurde, ist österreichischer Honorarkonsul für Bangladesch. Ihm gehören die oberen Stockwerke und das dort untergebrachte österreichische Konsulat. Laut den lokalen Behörden fehlten Flucht-Stiegenhäuser. Eigentlich hätte das Haus laut Bauerlaubnis aus dem Jahr 1996 nur 18 Stockwerke haben dürfen, nicht aber 23.
Der Hochhausbrand in Bildern:
Die lokale Feuerwehr benötigte Stunden, um die Flammen unter Kontrolle zu bringen. Fotos zeigen Hunderte Schaulustige, die teilweise aber auch mithalfen, die schweren Schläuche zu transportieren. Die obersten illegal gebauten Stockwerke des Gebäudes im Büro-Distrikt gehören der Quasem Industries Drycells Limited. Dessen Management Director und CEO, Tasvir Ul Islam, wird nun als einer der beiden Hauptverantwortlichen angesehen. Er ist eng verbunden mit der oppositionellen Bangaldesh Nationalist Party des früheren Premierministers Khaleda Zia. Er kandidierte zuletzt vergeblich für einen Parlamentssitz, die Wahl gilt als möglicherweise geschoben.
Islam ist kein Österreicher
Die zwei Stockwerke in dem Komplex kaufte Tasvir Ul Islam erst 2002, weshalb es auch Vermutungen gibt, die Verhaftung könnte politisch motiviert sein. Er ist aber auch der österreichische Honorarkonsul in Bangladesh. Laut KURIER-Informationen war dies bereits seit Monaten eine umstrittene Angelegenheit.
Im Außenministerium in Wien wird betont, dass er kein österreichischer Staatsbürger ist, sich aber die Botschaft in Delhi der Sache angenommen hat.
Das Honorarkonsulat ist in dem abgebrannten Gebäude untergebracht und derzeit in ein Ausweichquartier um die Ecke umgezogen. Die Mitarbeiter konnten über die Nachbardächer flüchten.
Als Konsul genießt man Amtshandlungsimmunität – das betrifft zum Beispiel Delikte, die im Zusammenhang mit konsularischen Aufgaben stehen. Das betrifft etwa auch ein Verkehrsdelikt auf dem Weg zu einem offiziellen Termin. Im aktuellen Fall dürfte die Immunität nicht vor den Vorwürfen schützen.
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