"Schuldig oder nicht?": Großglockner-Prozess sorgt weltweit für Aufsehen
Tod am Großglockner: Prozess gegen einen 37-jährigen Salzburger am Donnerstag vor dem Innsbrucker Landesgericht.
Es ist ein Urteil, das weit über Österreich hinaus Wellen schlägt. Am Großglockner, dem höchsten Berg des Landes, ließ ein 37-jähriger Bergsteiger seine 33-jährige Partnerin in einer eisigen Nacht bei Temperaturen um die minus 20 Grad zurück. Die Frau starb. Am Donnerstag wurde der Mann am Landesgericht Innsbruck zu fünf Monaten Haft auf Bewährung plus Geldstrafe verurteilt.
Doch der Fall ist weit mehr als ein tragischer Erfrierungstod in den Alpen. Er wirft grundlegende Fragen über Verantwortung, Risiko und strafrechtliche Haftung in den Bergen auf. Fragen, die auch die internationale Presse beschäftigen.
"Ungewöhnlicher Fall"
Die neuseeländische Otago Daily Times spricht von einem "ungewöhnlichen Fall", da Kletterunfälle zwar häufig vorkommen, strafrechtliche Verfolgungen jedoch selbst bei mehreren Fehlern selten seien. Der Prozess habe gezeigt, dass die rechtliche Verantwortung in extremen Bergregionen ein komplexes Thema ist, da Bergsteiger solche Gebiete normalerweise auf eigenes Risiko betreten.
Ähnlich sieht es die New York Times in den USA: Der Fall habe die "Grenzen der persönlichen Verantwortung beim Bergsteigen" getestet, schreibt das Blatt.
Auch der US-Sender CNN sieht mögliche Folgen über Österreich hinaus. Der Prozess könne erhebliche Auswirkungen auf die Verantwortung von Bergsteigern gegenüber ihren Begleitern haben. Die britische BBC berichtet, dass der Fall nicht nur in Österreich, sondern weltweit unter Bergsteigern für viel Aufmerksamkeit gesorgt hat. Zudem warf der Prozess laut BBC Fragen auf, wann persönliches Urteilsvermögen und Risikobereitschaft zu einer Frage der strafrechtlichen Verantwortung werden.
"Schuldig oder nicht?"
Die Times of India stellt pointiert die Frage: "Schuldig oder nicht?" und betont, dass das Urteil über eine einzelne Beziehung und einen Berg hinaus Wirkung haben könnte. Die brasilianische G1 fasst den Fall nüchtern zusammen: "Ein Bergsteiger, der seine Freundin erfrieren ließ, wurde verurteilt."
In Frankreich titelt Le Parisien lediglich über die fünfmonatige Bewährungsstrafe, während El País in Spanien das "Im-Stich-Lassen" der Partnerin hervorgehoben wird.
Fast alle Medien berichten sehr detailliert über den Fall und die Umstände. Die deutsche Bild titelte knapp: „Frau am Großglockner erfroren. Richter spricht Bergsteiger schuldig.“ Die niederländische De Telegraaf spricht von einer Verurteilung wegen Totschlags.
Die Schweizer Zeitung Blick schildert den Ablauf sachlich: "Ein 37-Jähriger ließ seine Freundin 2025 schutzlos am Großglockner zurück und wurde nun verurteilt". Auch Italiens Corriere della Sera hebt hervor, dass der Mann laut Anklage eine "mögliche Rettung per Hubschrauber ignoriert" habe.
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