Mädchen angekettet und gequält: Zehn Jahre Haft für IS-Rückkehrerin

Jennifer W. im Gericht (Archivbild)
Die 30-jährige Deutsche soll tatenlos zugesehen haben, wie ihr damaliger Ehemann eine 5-Jährige in der Hitze verdursten ließ.

In ihrem Terror-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht verurteilte sie am Montag unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord, zum versuchten Kriegsverbrechen - und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

Die Bundesanwaltschaft hatte der 30-Jährigen aus Lohne in Niedersachsen vorgeworfen, im Irak tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann ein kleines, jesidisches Mädchen in der sengenden Mittagshitze in einem Hof ankettete und dort verdursten ließ. 

Das fünfjährige Kind sei „wehrlos und hilflos der Situation ausgesetzt“ gewesen, sagte Richter Baier. Die Angeklagte habe „von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind sich in Lebensgefahr befand“. Sie habe aber „nichts unternommen“, um dem Mädchen zu helfen - obwohl ihr das „möglich und zumutbar“ gewesen sei.

Das Gericht zeigte sich auch überzeugt davon, dass Jennifer W. der Mutter des Mädchens später, als diese um ihr Kind weinte, drohte sie zu erschießen, wenn sie nicht damit aufhöre.

Kämpfer geheiratet

Jennifer W. war eigenen Angaben zufolge 2014 aus ideologischen Gründen in den Irak gereist, um sich dort der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen, wie die Tagesschau berichtete - und um einen Kämpfer der Gruppierung zu heiraten. Der Tod des Mädchens soll sich demnach im Jahr darauf ereignet haben, als "Strafe", weil sich das Kind eingenässt haben soll. Die Verteidigung hatte im Prozess angeführt, dass bis heute nicht erwiesen sei, dass das Mädchen tatsächlich gestorben ist.

Noch im selben Jahr, 2015, kehrte Jennifer S. zurück nach Deutschland und schloss sich laut Tagesschau der salafistisch-dschihadistischen Szene an. Festgenommen wurde sie 2018.

W. war ursprünglich unter anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert, die Verteidigung dagegen eine maximal zweijährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS).

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