Fehde um "stinkendes" Käsegeschäft: Nachbarin darf weiterlästern

Wichtigstes Milchprodukt im Außenhandel ist Käse.
Im jahrelangen Rechtsstreit um einen bayrischen "Kasladen" urteilte nun ein Münchner Gericht.

Für die einen Wohlgenuss, für die anderen eine Belästigung: Im Streit um angeblich unangenehme Gerüche aus einem Käsegeschäft in Oberbayern wurde nun ein Urteil gefällt. Das Landgericht München II gab am Dienstag teils dem Inhaber des "Tölzer Kasladens" in Bad Heilbrunn recht und teils der Nachbarin.

In dem Verfahren ging es darum, ob Hausbewohner öffentlich davon sprechen dürfen, dass es stinkt und ihrem Ärger auch mit Aufklebern an dem Käseladen Luft machen dürfen.

Das Gericht entschied nun, dass die Nachbarin die Aufkleber nicht mehr anbringen darf. Die Nachbarin dürfe aber weiter sagen, „dass es eine Geruchsbelästigung gibt und dass sie es als stinkend empfindet“, erklärte eine Gerichtssprecherin. „Das ist eine Meinungsäußerung.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es sind Rechtsmittel möglich.

Geteilte Prozesskosten

Der Inhaber des "Kasladens", Wolfgang Hofmann, wie auch die Nachbarin, Manuela Kragler, zeigten sich zufrieden mit dem Urteil. „Mir fällt erst mal ein Stein vom Herzen, dass die Plakate nicht mehr aufgeklebt werden dürfen“, sagte Hofmann, der geklagt hatte und nun 75 Prozent der Prozesskosten tragen muss. „Das ist ein wichtiger Teilerfolg.“

Kragler, die 25 Prozent der Kosten tragen muss, sagte: „Ich bin froh, dass die Meinungsäußerungen korrekt sind und dass ich weiter sagen darf, wie ich das empfinde.“

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