EU-Parlamentarier bei illegaler Gangbang-Party erwischt

EU-Parlamentarier bei illegaler Gangbang-Party erwischt
Der Abgeordnete stammt aus der ungarischen Fidesz-Partei - er trat zurück.

Nach Angaben der Tageszeitung La Dernière Heure fand am Freitagabend in Brüssel eine Orgie statt, an der unter anderem Diplomaten und ein Abgeordneter des Europäischen Parlaments teilnahmen.

Rund 20 Personen sind nach einer Party, die im ersten Stock eines Gebäudes im Zentrum von Brüssel organisiert wurde, wegen Nichteinhaltung der Corona-Gesundheitsmaßnahmen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, erklärte Sarah Durant, eine Sprecherin der Brüsseler Staatsanwaltschaft, die damit eine Information der Zeitung bestätigte. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie wolle sich weder zu den Umständen des Abends noch zu den Anwesenden äußern.

Die Polizei verschaffte sich am Freitagabend Zugang zu der Wohnung, wo nach Zeitungsangaben eine Party mit Alkohol und Drogen sowie eine „sexuelle Ausschweifung“ mit mehreren Personen stattfand.

Als die Polizei eintraf, waren mehrere Teilnehmer nackt. Einer der Partybesucher versuchte, über einen Sims zu fliehen, fand sich jedoch in einer unglücklichen Lage wieder und verletzte sich. Der Mann sei ein ausländischer Abgeordneter des Europäischen Parlaments gewesen, berichtet die Zeitung La Dernière Heure weiter. Es handelt sich um Jozsef Szajer, einen Abgeordneten der ungarischen Fidesz-Partei. Der verheiratete Parlamentarier ist Gründungsmitglied der konservativen Regierungspartei Fidesz, die sich für christliche Werte stark macht.

Er beanspruchte seine parlamentarische Immunität, was mitten in der Nacht zu einer Intervention des belgischen Außenministeriums führte. Bereits am Sonntag ist der Abgeordnete zurückgetreten.

Sein Rücktritt war am Wochenende völlig überraschend gekommen, damals argumentierte der 59-Jährige, die Teilnahme den aktuellen politischen Kämpfen würden seit Jahren eine immer größere seelische Belastung für ihn.

Alle Anwesenden wurden wegen Nichteinhaltung der Gesundheitsmaßnahmen mit einer Geldstrafe belegt und anschließend freigelassen.

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