Ausgangssperre für Kinder im Urlaubsort – das ist der Grund

Zwei Kinder springen vor einem Sonnenuntergang in die Luft.
Der Urlaubsort Praia a Mare im süditalienischen Kalabrien hat eine nächtliche Ausgangssperre für Kinder beschlossen.

Zusammenfassung

  • Praia a Mare in Kalabrien verhängt nächtliche Ausgangssperre für Kinder unter 14 Jahren, um nächtliches Fahren mit E-Rollern zu verhindern.
  • Die Regelung gilt von 00.30 Uhr bis 7.00 Uhr bis Ende September, Verstöße werden mit bis zu 250 Euro Bußgeld geahndet.
  • Ausnahmen gelten für genehmigte Veranstaltungen mit erwachsener Begleitung; Hintergrund sind Sicherheitsbedenken und jüngste Polizeieinsätze.

Kinder unter 14 Jahren müssen künftig spätestens um 00.30 Uhr zu Hause sein, um das Umherfahren mit E-Scootern und anderen Elektrofahrzeugen zu verhindern. Das habe ihre eigene Sicherheit sowie jene von Urlaubern und Bewohnern gefährdet, hieß es.

Bürgermeister Antonino De Lorenzo unterzeichnete eine Verordnung, die es unbegleiteten Minderjährigen unter 14 Jahren verbietet, zwischen 00.30 Uhr und 7.00 Uhr auf der Straße unterwegs zu sein. Die Maßnahme gilt bis Ende September. 

Strafen bis zu 250 Euro

Bei Verstößen drohen Geldstrafen in Höhe von 250 Euro für verantwortliche Personen, die ihre Aufsichtspflicht verletzen.

In seiner Verfügung betonte der Bürgermeister, dass Minderjährige bei nächtlichen Ausgängen physischen und psychischen Risiken ausgesetzt sind. "In der Nacht sind sie nicht nur anfällig für Verkehrsunfälle oder körperliche Übergriffe, sondern auch besonders gefährdet, Straftaten wie Vandalismus zu begehen, Drogen und Alkohol zu konsumieren, mit Jugendkriminalität in Berührung zu kommen oder allgemein in abweichendes Verhalten zu geraten, das die öffentliche Sicherheit gefährdet", heißt es in der Begründung.

Mehrere E-Fahrzeuge beschlagnahmt

Am vergangenen Wochenende hatte die Stadtpolizei von Praia a Mare einen Sondereinsatz durchgeführt, bei dem mehrere E-Fahrzeuge beschlagnahmt wurden. Viele davon wurden von Kindern unter 14 Jahren gelenkt. 

Ausgenommen vom Verbot sind Minderjährige, die an von der Stadt genehmigten Veranstaltungen teilnehmen, sofern sie von autorisiertem Personal oder einer verantwortlichen erwachsenen Begleitperson beaufsichtigt werden.

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