Deutschland will Reklame für Zigaretten ab 2022 verbieten

In Berliner Kneipen wird weiter gepofelt
Deutschland ist das letzte EU-Land, in dem für Tabak geworben wird – das Aus kommt nun in Mini-Schritten

Der große Nachbar gilt in manchen Bereichen als Vorreiter; in puncto Werbung für Zigaretten ist er aber Schlusslicht: Deutschland ist das letzte Land in der EU, in dem für Tabak geworben wird: Auf Plakaten an Bushaltestellen, Bahnhöfen oder auf der Leinwand im Kino. Und wenig verwunderlich auch bei Abendveranstaltungen vor Parteitagen von CDU/CSU und SPD, wo der Deutsche Zigarettenverband als Sponsor auftrat. In Raucherlounges gab es Zigaretten diverser Marken zur freien Entnahme.

Nun hat sich die Union durchgerungen und macht den Weg frei für ein Tabakwerbeverbot, das der Koalitionspartner SPD sowie Vertreter der Bundesärztekammer fordern. Allerdings in Trippelschritten: Ab 2021 will man die Werbung in Kinos einstellen, 2022 auf Plakaten und 2023 sollen auch Tabakerhitzer nicht mehr beworben werden, ab 2024 gilt das ebenso für E-Zigaretten.

„Rauchen ist eine der Hauptursachen für Krebs“, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn dazu. „Jedes Jahr sterben bei uns über 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Deswegen sollten wir vor Tabak warnen und nicht dafür werben.“

Dennoch fiel diese Entscheidung einigen in der Unionsfraktion schwer. Ein Viertel der Abgeordneten stimmte gegen das Papier.

Gesetz verschleppt

Seit Jahren ringen Gesundheits- und Verbraucherschutzvertreter mit Anhängern des Wirtschaftsflügels darum. Tenor der Gegner: Man wolle keine Verbotspartei sein. Bereits 2016 gab es einen Gesetzesentwurf des damaligen Ernährungsministers Christian Schmidt (CSU), der ein Werbeverbot für 2020 vorgesehen hätte. Doch das Gesetz kam nie zur Abstimmung. Wenn demnächst über den aktuellen abgestimmt wird, findet sich relativ sicher eine Mehrheit: SPD, Grüne und Linksfraktion ziehen mit. FDP und AfD lehnen ihn ab.

Allerdings wird das künftige Gesetz weiter Ausnahmen enthalten: etwa die Werbung in Geschäftsräumen des Tabakhandels oder das Sponsoring nationaler Veranstaltungen. Schlupflöcher gibt es übrigens auch beim Rauchergesetz; wie sich in Berlin zeigt. Zwar darf man in öffentlich zugänglichen Räumen nicht rauchen, doch für Gaststätten gelten Ausnahmen. In abgetrennten Nebenräumen ist Rauchen erlaubt, ebenso in Kneipen (kleiner als 75 Quadratmeter) – davon gibt es in Berlin zirka 500, wobei manche nicht erfasst, als Verein getarnt sind oder einfach nicht kontrolliert werden.

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