Alkohol am Steuer, Handy am Lenkrad: In diesen Urlaubsländern drohen hohe Strafen
Wer heuer mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss sich nicht nur auf hohe Spritpreise einstellen – auch für Verkehrsverstöße werden in anderen Ländern teils deutlich höhere Strafen verhängt als hierzulande. Bei Missachtung geltender Vorschriften muss man in Kroatien oder Spanien nicht nur mit finanziellen Konsequenzen rechnen, sondern in manchen Fällen sogar mit Haftstrafen.
"Gerade in beliebten Urlaubsländern kann eine kleine Unachtsamkeit schnell mehrere hundert Euro kosten – oder am Ende sogar das Fahrzeug", wird ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner in einer Aussendung zitiert. Die Expertin rät deshalb, sich vor Reiseantritt ausführlich über die Verkehrsregeln des Ziellandes zu informieren, denn: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Italien: Das beliebteste Urlaubsland der Österreicher
Laut dem "ÖAMTC-Reisemonitoring" reisen 70 Prozent der Befragten gerne ins Ausland, für 19 Prozent der Österreicher ist Italien das beliebteste Reiseziel. Urlauber müssen allerdings genau auf die geltenden Verkehrsregeln achten, besonders bei Alkoholverstößen.
Schon geringere Mengen Alkohol können schwere Konsequenzen mit sich bringen: Ab 0,5 Promille muss man mit einer Strafe von 545 Euro rechnen. Auch bei Verkehrsverstößen wie Tempoüberschreitungen (bei 20 km/h zu viel zahlt man 175 Euro, nachts erhöht sich der Betrag um ein Drittel), dem Nichttragen des Sicherheitsgurtes (85 Euro) und dem Telefonieren am Steuer (mindestens 250 Euro) muss man tief in die Tasche greifen.
Wird man gar mit 1,5 Promille oder mehr erwischt, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden, wenn der Fahrer zugleich als Eigentümer eingetragen ist. Zum Vergleich: In Österreich zahlt man ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille eine Verwaltungsstrafe zwischen 300 und 3.700 Euro.
Kroatien: Ärger wegen Parktickets
Mit 16 Prozent ist Kroatien das zweitbeliebteste Urlaubsland der Österreicher. Wird man in Kroatien alkoholisiert am Steuer erwischt, zahlt man zwar weniger als in Italien, dennoch muss man ab 0,5 Promille mit 390 Euro rechnen. Für das Nichtanlegen des Gurtes und das Telefonieren am Steuer werden Strafen ab 130 Euro fällig.
Laut dem Mobilitätsclub sorgen allerdings vor allem Parkverstöße für Ärger: ÖAMTC-Mitglieder würden noch Jahre später Rechnungen von etwa 200 Euro aus Kroatien erhalten, weil sie damals kein Parkticket gekauft hätten. Deshalb sollte man zur Sicherheit das Parkticket fotografieren und den Beleg mindestens fünf Jahre lang aufbewahren, rät der ÖAMTC.
Spanien: Haft bei Alkoholeinfluss
Auf Platz drei der beliebtesten Urlaubsländer liegt Spanien. Wer hier alkoholisiert am Steuer erwischt wird, dem droht sogar eine Haftstrafe. Ab 1,2 Promille kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten verhängt werden. Bereits ab 0,5 Promille beträgt die Strafe 500 Euro.
Auch für Falschparken werden bis zu 200 Euro fällig. Und wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einer Strafe von mindestens 200 Euro rechnen.
Griechenland: Hohe Strafen für Handy und Gurtmuffel
Den dritten Platz der beliebtesten Urlaubsländer teilt sich Griechenland mit Spanien. Hier zahlt man ab 0,5 Promille am Steuer mindestens 350 Euro. Zwar kommt man in Griechenland bei einem Parkdelikt mit 40 Euro vergleichsweise glimpflich davon, teuer wird es jedoch beim Nichtanschnallen und beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung: Hier werden jeweils 350 Euro fällig.
Strafzettel aus dem Ausland
Wer einen Strafzettel aus dem Ausland erhält, sollte diesen laut ÖAMTC keinesfalls ignorieren. Denn offene Strafen aus dem EU-Ausland können auch in Österreich eingetrieben werden. Auch bei einer Wiedereinreise könnte es dadurch zu Problemen kommen.
Daher rät ÖAMTC-Juristin Pronebner: "Wer im Ausland eine Strafe erhält, sollte diese – sofern möglich – noch vor Ort beziehungsweise möglichst rasch begleichen und die Zahlungsbestätigung aufbewahren."
Immerhin: Man kann dabei auch Geld sparen. In Spanien wird der Betrag bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen um die Hälfte reduziert, in Italien gibt es bei Begleichung binnen fünf Tagen einen Nachlass von 30 Prozent. Wer hingegen zu spät bezahlt, muss mit einer Verdoppelung der Strafe rechnen.
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