Tödliche Bootskollision am Bodensee: zwölf Monate Haft für 26-Jährigen
Bei Verhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde Schiffsführer nicht rechtskräftig schuldig gesprochen.
Im Mordprozess rund um die tödliche Bootskollision auf dem Bodensee im vergangenen Oktober ist der 26-jährige Angeklagte am Mittwoch unter anderem wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Acht Monate davon wurden bedingt ausgesprochen. Die Geschworenen waren einstimmig der Meinung, dass es sich nicht um Mord handelte. In der Verhandlung räumte der 26-Jährige reumütig Fehlverhalten ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte am 11. Oktober vergangenen Jahres auf dem Bodensee vor Gaißau (Bez. Bregenz) bei bester Sicht und ruhiger See ein sieben Tonnen schweres Motorboot gelenkt. Es kam zur Kollision mit dem Segelschiff eines deutschen Ehepaars. Das Motorboot schanzte über das Segelboot, dabei wurde eine 57-Jährige unter anderem vom Propeller des Motorboots getroffen. Sie fiel ins Wasser und verstarb in weiterer Folge, ihr Mann wurde schwer verletzt.
Schiffsführer war abgelenkt
Während der 26-Jährige beim ersten Prozess im April - damals lautete die Anklage auf grob fahrlässige Tötung - noch davon gesprochen hatte, das Motorboot jederzeit konzentriert gelenkt zu haben, zeichnete seine Verteidigerin am Dienstag ein anderes Bild. Der Angeklagte sei durch Gespräche mit seinen drei Begleitern abgelenkt gewesen, auch habe er mit seinem Mobiltelefon hantiert. Der Mann selbst gab zu, beim Unfall nicht nach vorne geschaut zu haben.
Beim ersten Verhandlungstermin habe er sich anders geäußert, weil ihm sein damaliger Verteidiger dazu geraten habe, begründete er seine veränderte Darstellung. Seine Verteidigerin meinte, ihr Mandant sei schlecht beraten gewesen. Ebenso kritisierte sie das Unfallgutachten, das beim Prozess im April als Grundlage diente.
Gutachten bezweifelt
In jener Expertise hatte es geheißen, das Segelboot sei für den Angeklagten vor dem Zusammenstoß minutenlang zu sehen gewesen. Das Motorboot sei mit 60 km/h anstatt der auf dem Bodensee erlaubten 40 km/h unterwegs gewesen - letztlich ließ sich das nicht mehr feststellen, die Bandbreite lag zwischen 30 und 60 km/h. Auf Fotos, die der Angeklagte lediglich vier Minuten vor dem Unfall machte und verschickte, war das Segelboot nicht abgebildet. Für den Prozess am Dienstag war ein neuer Sachverständiger bestellt worden.
Richterin sah Voraussetzungen für Mord-Anklage gegeben
Das erste Gutachten hatte wesentlich dazu beigetragen, dass es überhaupt zur Mordanklage kam. Für die Richterin, die den ersten Prozess führte, stand nämlich fest: Der 26-Jährige fuhr mindestens vier Minuten lang mit großer Geschwindigkeit auf das Segelboot zu. Nachdem der Schiffsführer nach eigenen Angaben vorschriftsmäßig den See beobachtete, musste er das Boot sehen, reagierte aber nicht und nahm damit den schlimmsten aller möglichen Ausgänge in Kauf, der letztlich eintrat - eine tödliche Kollision. Somit waren für die Richterin nicht mehr die Umstände einer fahrlässigen Tötung, sondern eines bedingt vorsätzlichen Mordes gegeben.
Am Dienstag aber verneinten die Geschworenen nach zweistündiger Beratung einen Mord. Stattdessen wurde der 26-Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen. Zusätzlich zur Haftstrafe muss der Mann 5.000 Euro an Teilschmerzensgeld an die Hinterbliebenen bezahlen.
Milderungsgründe
Das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten bewertete das Gericht ebenso als mildernd wie die teilweise Schadenswiedergutmachung sowie die Auswirkungen auf seine Psyche. Als erschwerend wurde das Zusammenkommen mehrerer Vergehen beurteilt und dass es mehrere Opfer gab. Der 26-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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