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Mordprozess nach tödlicher Bootskollision auf dem Bodensee

Am Dienstag muss sich in Feldkirch ein 26-Jähriger verantworten.
++ THEMENBILD ++ LANDESGERICHT INNSBRUCK - VERHANDLUNGSSAAL

Ein außergewöhnlicher Prozess wird am Dienstag am Landesgericht Feldkirch verhandelt: Ein 26-jähriger Schiffsführer muss sich nach einem tödlichen Bootsunfall auf dem Bodensee im Oktober vergangenen Jahres wegen Mordes verantworten. Der Mann war zunächst wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Nach seiner Rechtfertigung in der Verhandlung im April fällte die Richterin aber ein Unzuständigkeitsurteil, in weiterer Folge erging eine Mord-Anklage.

Die Sachlage scheint klar zu sein: Am 12. Oktober rammte auf dem Bodensee vor Gaißau (Bez. Bregenz) bei bester Sicht und ruhiger See ein vom 26-Jährigen gelenktes Motorboot ein Segelschiff mit voller Wucht. Das Motorboot schanzte über das Segelboot, auf dem sich ein deutsches Ehepaar befand. Die 57-jährige Frau wurde unter anderem vom Propeller des Motorboots getroffen, fiel ins Wasser und starb, ihr Mann wurde schwer verletzt. Beim ersten Prozesstermin im April gingen die Versionen des Angeklagten und jene von Staatsanwaltschaft und Gutachtern jedoch weit auseinander. Das mit vier Personen besetzte Motorboot war laut Expertise statt mit auf dem Bodensee erlaubten 40 km/h mit bis zu 60 km/h unterwegs. Zudem soll der Schiffsführer den Seeraum nicht beachtet haben. Der Segler gab an, er und seine Frau hätten geschrien, das Motorboot sei aber weiter ohne jedes Ausweich- oder Bremsmanöver auf sie zugefahren. Zu sehen gewesen sei niemand.

Angeklagter bekannte sich zu Unfall

Der Angeklagte räumte ein, den Unfall verursacht zu haben. Gleichzeitig beharrte er aber darauf, nicht zu schnell gefahren und aufmerksam gewesen zu sein. Es sei ihm unerklärlich, warum er das Segelboot übersehen habe, so der Mann. Das Festhalten an seiner Sicht der Dinge brachte dem 26-Jährigen schließlich die Mordanklage ein. Für die Richterin, die sich auf die vorliegenden Gutachten stützte, stand nämlich fest: Der 26-Jährige fuhr mindestens vier Minuten lang mit großer Geschwindigkeit auf das Segelboot zu. Nachdem der Schiffsführer nach eigenen Angaben vorschriftsmäßig den See beobachtete, musste er das Boot sehen, reagierte aber nicht und nahm damit den schlimmsten aller möglichen Ausgänge in Kauf, der letztlich eintrat - eine tödliche Kollision. Somit waren für die Richterin nicht mehr die Umstände einer fahrlässigen Tötung, sondern eines bedingt vorsätzlichen Mordes gegeben.

Nach dem ergangenen Unzuständigkeitsurteil folgte die Staatsanwaltschaft Feldkirch der Logik der Richterin. Im Mai wurde der 26-Jährige wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Für den 26-Jährigen würde eine dementsprechende Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren nach sich ziehen, bei grob fahrlässiger Tötung beträgt die Höchststrafe drei Jahre. Von einer Verurteilung wegen Mordes geht man in Justizkreisen aber eher nicht aus. Einschätzungen von Beobachtern zufolge könnte der 26-Jährige ein Schuldgeständnis abgeben, das am Ende wieder auf fahrlässige Tötung hinauslaufen wird. Die Verhandlung ist von 10 bis 18 Uhr angesetzt.

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