Tragödie im Hotel: Chefin nach Tod von zwei Mitarbeitern verurteilt
Prozess fand in Feldkirch statt.
Eine Hotelbetreiberin ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Das Gericht sah die Frau mitschuldig am Tod zweier Mitarbeiter, die im Februar 2023 im Pelletbunker des Hotels im Bezirk Bludenz an einer Kohlenmonoxidvergiftung starben. Laut einem Bericht von ORF Radio Vorarlberg bestritt die Angeklagte vehement jegliche Verantwortung am Tod der beiden Männer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bei den Todesopfern handelte es sich um den Hausmeister und um den Hoteldirektor. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die beiden Männer von der Hotelbetreiberin angewiesen wurden, Pellets in die Heizung zu schaufeln.
Die Frau verneinte das. Sie habe im Wissen um die Gefährlichkeit des Bunkers nie jemanden dorthin geschickt. Nur ausgewählte Personen wie einer der beiden Verstorbenen hätten Zugang gehabt. Sie erwähnte auch ein Warnschild am Bunker, das auf die Lebensgefahr aufmerksam mache. Warum der Hoteldirektor und der Hausmeister das Pelletlager aufgesucht hätten, wisse sie nicht, beteuerte die Angeklagte.
Ex-Küchenchef sagt gegen Betreiberin aus
Ein etwas anderes Bild über die Vorgänge im Hotel zeichnete der ehemalige Küchenchef. Er wurde zwar von der Hotelchefin freigesetzt, seine Aussage sei aber keine Retourkutsche, betonte er. Noch am Unglückstag habe er sich mit dem Hoteldirektor unterhalten, so der Koch. Im Gespräch habe der Hoteldirektor klar geäußert, dass er von der Hotelbetreiberin angewiesen worden sei, aus Kostengründen von Hand Pellets nachzufüllen. Der Hoteldirektor habe das eigentlich nicht tun wollen. Der Hausmeister hätte die Situation beaufsichtigen sollen.
Ein ehemaliger Hausmeister berichtete, er habe auf Anweisung zwei Mal den Pelletbunker aufsuchen müssen, um händisches Nachschaufeln der Pellets zu erledigen. Dazu habe er eine FFP2-Maske erhalten. Über die im Pelletlager vorherrschende Gefahr sei er nicht hingewiesen worden und sich ihrer auch nicht bewusst gewesen.
Richterin: Zeugen glaubwürdig
Die Richterin hielt die Zeugen für glaubwürdig und sah es als erwiesen an, dass die Frau ihre Sorgfaltspflichten verletzt habe. Entgegen ihrer Beteuerungen habe die Angeklagte gewusst, dass immer wieder Mitarbeiter im Pelletlager Arbeit verrichteten, auch sei ihr die Gefahr im Pelletlager gewusst gewesen. Vorsatz sei der Angeklagten aber keiner nachzuweisen. Auch habe sie zwar fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig gehandelt. Die Unbescholtenheit der Angeklagten wurde als strafmildernd berücksichtigt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung gefordert. Die Mitarbeiter seien von ihr nicht ausreichend über die Gefahren der Arbeit im Pellets-Lager informiert worden. Außerdem habe es keinen Zuständigen für Sicherheit und Schutzmaßnahmen gegeben.
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