Moscheebau in Dornbirn: Stadt lehnt Entwurf ab, Verein „not amused“
(Symbolbild)
Zusammenfassung
- Der islamische Verein ATIB will sein bestehendes Gebetshaus in Dornbirn zu einer Moschee für bis zu 400 Personen erweitern, ein erster Vorentwurf wurde von der Stadt jedoch städtebaulich abgelehnt.
- Die Stadt macht für eine mögliche Umsetzung einen projektbegleitenden Dialog, einen Architekturwettbewerb und einen gesellschaftlichen Mehrwert etwa durch Bildungs- und Integrationsangebote zur Voraussetzung.
- Für den Bau ist wegen der Größenordnung zudem eine Sonderwidmung als „publikumsintensive Veranstaltungsstätte“ durch die Dornbirner Stadtpolitik erforderlich.
Der islamische Verein ATIB will sein bestehendes Gebetshaus in Dornbirn zu einer Moschee für bis zu 400 Personen erweitern. Ein erster Vorentwurf wurde seitens der Stadt städtebaulich abgelehnt. „Das Projekt ist in der vorliegenden Form weder darstellbar noch umsetzbar“, sagte Bürgermeister Markus Fäßler (SPÖ) am Mittwoch bei einem Pressetermin. Die Stadt nennt als Voraussetzungen für eine Umsetzung etwa einen projektbegleitenden Dialog und einen Architekturwettbewerb.
Die Moschee würde gemäß den ATIB-Plänen „deutlich größer“ ausfallen als das bisherige Gebetshaus, hieß es. In Vorarlbergs bevölkerungsreichster Stadt Dornbirn mit über 52.000 Einwohnern leben etwa 6.000 Muslime. Minarett habe der Vorentwurf keines enthalten, aber eine Stele. Stadtplaner Martin Assmann betonte, dass man hinsichtlich sakraler Symbole einen zurückhaltenden Ansatz verfolge. „Dieser Maßstab gilt für alle Bauvorhaben gleichermaßen“, sagte er. Der Vorentwurf wurde den Medien nicht präsentiert, ATIB habe das nicht gewollt, so Assmann. Dass der Verein „not amused“ sei, mit einem Architekturwettbewerb konfrontiert zu werden, räumte die Stadt ein.
Architekturwettbewerb unerlässlich
Dennoch sei für ein Bauvorhaben dieser Größenordnung ein Architekturwettbewerb unerlässlich, betonten Fäßler und Assmann. Die städtebaulichen Vorgaben für den Wettbewerb würden von der Stadtplanung in Abstimmung mit dem Stadtplanungsbeirat erarbeitet. Einfließen sollen auch die Ergebnisse des projektbegleitenden Dialogs. Eine Entscheidung soll dann eine unabhängige Jury treffen. Im Hinblick auf den projektbegleitenden Dialog sprach Fäßler von einem „Gremium aus unterschiedlichen Akteuren“. Diesem sollen Vertreter von ATIB ebenso angehören wie unmittelbare Nachbarn oder Vertreter aller politischen Fraktionen. Geplant ist, diese Gruppe bis Jahresende zusammenzustellen.
„Eine Moschee mit Kulturzentrum kann es nur im Konsens mit der Bevölkerung geben“, unterstrich der Bürgermeister. Damit Akzeptanz für das Vorhaben gegeben sei, müsse das Projekt im Einklang mit den Bedürfnissen der Stadt, der Bevölkerung und des unmittelbaren Umfelds entwickelt werden. Ein gesellschaftlicher Mehrwert - auch das eine von Fäßler formulierte Voraussetzung für die Projektumsetzung - soll etwa durch die Nutzung der Räumlichkeiten für Sprachkurse sowie weitere Bildungs- und Integrationsangebote entstehen.
Sonderwidmung notwendig
Im Raumplanungsgesetz ist eine weitere Voraussetzung zum Bau der Moschee definiert: Aufgrund der Größenordnung der Moschee ist eine Sonderwidmung („publikumsintensive Veranstaltungsstätte“) durch die Dornbirner Stadtpolitik notwendig. Der Vorarlberger Landtag hat 2008 ein entsprechendes Gesetz beschlossen, um bei bestimmten Bauvorhaben einen Dialog zwischen Betreibern und Gemeinde zu erzwingen.
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