So ist die Wahlbeteiligung in Vorarlberg ausgefallen
Wie viele Wahlberechtigte haben bei der Vorarlberger Landtagswahl 2024 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und in welchen Regionen haben besonders viele gewählt?
Mit der interaktiven Grafik zur Wahlbeteiligung an der Landtagswahl Vorarlberg 2024 können Sie ganz genau sehen, in welchen Gemeinden des Bundeslandes die Menschen besonders viel oder besonders wenig von ihrem Wahlrecht profitiert haben.
Bei der Landtagswahl 2019 lag die Wahlbeteiligung bei 61,41 Prozent.
Wahlbeteiligung Landtagswahl Vorarlberg 2024
So verwenden Sie die Grafik zur Wahlbeteiligung
- Im oberen Reiter können Sie sich zwischen Bezirks- und Gemeindeansicht entscheiden. Sollte Ihr Bezirk oder Ihre Gemeinde nicht aufscheinen, bedeutet das, dass die Auszählung der Stimmen nicht abgeschlossen ist.
- Auf der linken Seite der Grafik sehen Sie eine Skala, die das Minimum und das Maximum der Wahlbeteiligung in der Vorarlberger Landtagswahl anzeigt.
- Interagieren Sie mit einem Wert in dieser Skala, und Ihnen wird die Region angezeigt, in der dieser Wahlbeteiligungswert erreicht wurde.
- Interagieren Sie mit einer bestimmten Region in der Grafik, und Ihnen wird angezeigt, wie dort die Wahlbeteiligung ausgefallen ist.
- Was wird bei der Landtagswahl Vorarlberg gewählt? Bei der Vorarlberger Landtagswahl werden die 36 Abgeordneten des Landtags des westlichsten Bundeslands neu gewählt.
- Wie oft wird der Landtag in Vorarlberg gewählt? In der Regel wird alle 5 Jahre ein neuer Landtag in Vorarlberg gewählt. Die letzte Wahl war 2019.
- Welche Parteien waren in der letzten Legislaturperiode im Vorarlberger Landtag vertreten? ÖVP, FPÖ, Grüne, SPÖ und Neos.
- Wer ist wahlberechtigt? Insgesamt sind 271.882 Vorarlbergerinnen und Vorarlberger bei der Landtagswahl wahlberechtigt gewesen.
- Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um bei der Landtagswahl Vorarlberg wählen zu dürfen? Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 16 Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Vorarlberg haben. Weiters können auch Auslandsvorarlberger und -vorarlbergerinnen wählen - vorausgesetzt, sie haben rechtzeitig die Eintragung in die Wählerkartei beantragt. Nicht wahlberechtigt sind Nichtösterreicherinnen und Nichtösterreicher sowie alle gerichtlich vom Wahlrecht ausgeschlossene Personen.
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