Unverlangte Zusatz-Abos: Niederlage für „Österreich“

Wolfgang Fellner
Mediengruppe hatte Magazine an bestehende Kunden geschickt

Die Gratiszeitung Österreich hat vor Gericht eine Niederlage gegen den Verein für Konsumenteninformation (VKI) erlitten. Der VKI erreichte ein Unterlassungsurteil gegen die Mediengruppe Österreich – wegen aggressiver Geschäftspraktiken.

Österreich hatte an bestehende Abonnenten unaufgefordert nie bestellte Magazine verschickt und sie dann informiert, dass es sich um ein Testabo handle, das aktiv abzubestellen sei. Der VKI reichte daraufhin eine Verbandsklage auf Unterlassung ein gegen diese Zusatzabos ein. Das Handelsgericht Wien sah in der Praktik der Mediengruppe von Wolfgang Fellner eine verbotene unverlangte Warenzusendung und gab dem VKI als Kläger Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ausdrücklich verboten

Unverlangte Warenzusendungen sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ausdrücklich verboten. Die Tatsache, dass jemand die Zeitung abonniert, bedeutet nicht, dass er damit veranlasst, dass ihm zusätzlich noch Zeitschriften geschickt werden, so das Wiener Handelsgericht. „Ein unverlangtes Zeitschriftenabo zu stornieren ist für viele Konsumenten ein Ärgernis und ein unnötiger Zeitaufwand“, so Ulrike Docekal, Juristin im VKI. „Die Rechtslage ist außerdem eindeutig, Schweigen stellt keine Zustimmung dar, auch wenn das viele glauben. Unternehmer rechnen aber offenbar damit, dass die Kunden sich ohnehin nicht gegen die Mehrkosten wehren.“

Schon seit Längerem gilt in Österreich, dass unverlangte Waren behalten werden dürfen, außer es handelt sich klar um eine irrtümliche Zusendung. Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat aber zusätzlich klargestellt, dass unverlangte Warenzusendungen europaweit eine aggressive Geschäftspraktik darstellen.

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