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Abgemagertes Kind (7) in Tirol: Weiterhin viele ungeklärte Fragen

Mädchen wurde zu Hause unterrichtet, Familie war der Kinder- und Jugendhilfe bekannt. Staatsanwaltschaft gab gerichtsmedizinisches Gutachten in Auftrag.
Die Aufschrift "Justizanstalt Innsbruck" ist an einer grauen Betonmauer angebracht.

"Knapp zweistellig" war das Gewicht jenes abgemagerten Mädchens, das Ende April in Tirol in ein Spital eingeliefert wurde, betont die Staatsanwaltschaft Innsbruck: Der Zustand der Siebenjährigen war lebensbedrohend; mittlerweile ist sie nicht mehr in akuter Lebensgefahr.

Die verdächtigen Eltern sind seit Mittwoch in U-Haft, bisher haben sie in Einvernahmen geschwiegen. Die nächste Haftprüfungsverhandlung findet in eineinhalb Wochen statt.

Die Staatsanwaltschaft hat ein gerichtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Damit soll unter anderem geklärt werden, in welchem Zeitraum das Mädchen zu wenig zu essen bekommen haben dürfte. Außerdem leidet es an einer schweren Hauterkrankung, die offenbar ebenfalls nicht sachgerecht versorgt worden sein soll.

Ärztin brachte Fall ins Rollen

Gegen die Eltern wird wegen des Verdachts des Quälens und der Vernachlässigung ermittelt; Zeugenbefragungen sollen Aufschluss bringen, weshalb der Zustand des Kindes nicht früher bemerkt wurde. Der Fall kam Ende April nach einer Meldung nach dem Gewaltschutzgesetz ins Rollen, nachdem das abgemagerte Kind auf Anweisung einer Ärztin in ein Krankenhaus eingeliefert wurde.

Kind wurde zu Hause unterrichtet

Laut ORF besuchte die Siebenjährige zuletzt keine Schule, sie wurde zu Hause unterrichtet. Die Bildungsdirektion Tirol weist aber darauf hin, dass die Eltern mit ihrer Tochter zu einem "Reflexionsgespräch" am Ende des Wintersemesters nicht erschienen seien.

Zudem berichtet der ORF am Freitag, dass die Familie der Kinder- und Jugendhilfe bekannt war. Weiter Angaben zu dem Fall machte das Land Tirol aber wegen aus Datenschutzgründen nicht.

Der Fall weckt Erinnerungen an das Martyrium eines Buben ebenfalls aus Tirol, der im Mai 2024 tot in einer Wohnung entdeckt wurde: Der Dreijährige ist verhungert.

Seine Eltern wurden heuer – nicht rechtskräftig – zu lebenslanger Haft verurteilt.

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