Mit der Braut am Beifahrersitz: Hochzeit rettet Führerschein nicht
Vor der Hochzeit raste der Mann ins Radar. (Symbolbild)
Manche Menschen bekommen vor ihrer Hochzeit kalte Füße. Ein Tiroler bekam offenbar einen schweren rechten Fuß.
Der Mann war im vergangenen März auf der Inntalautobahn unterwegs, als ihn eine Geschwindigkeitsmessung erfasste. Im Bereich eines IG-L-100ers fuhr er laut Behörden nicht mit erlaubten 100 km/h, sondern mit 155 km/h – die Messtoleranz bereits abgezogen.
Macht unterm Strich: 55 km/h zu schnell.
Die Bezirkshauptmannschaft verhängte zunächst eine Geldstrafe von 450 Euro. Damit war die Sache allerdings nicht erledigt. Weil der Lenker einen Probeführerschein besitzt und die Überschreitung deutlich über der gesetzlichen Grenze lag, folgten automatisch weitere Konsequenzen: ein Monat Führerscheinentzug und eine verpflichtende Nachschulung.
Dagegen zog der Mann vor Gericht.
Emotionaler Stress
Seine Argumentation liest sich wie der Beginn einer romantischen Komödie. Am Tattag sei er auf dem Weg zu seiner eigenen Hochzeitsfeier gewesen. Für diesen besonderen Anlass habe er sich ein größeres und deutlich komfortableres Fahrzeug ausgeborgt. Dadurch habe er subjektiv gar nicht bemerkt, wie schnell er unterwegs gewesen sei.
Als wäre das nicht genug, saß auch noch seine zukünftige Ehefrau als Braut neben ihm im Auto. Zudem habe an diesem Tag großer emotionaler Stress geherrscht, weil alles zeitlich organisiert werden musste.
„Ich bin grundsätzlich ein verantwortungsbewusster Mensch“, versicherte der Lenker in seiner Beschwerde. Alkohol, Zigaretten oder andere Suchtmittel konsumiere er nicht. Die Geldstrafe habe er sofort bezahlt.
Das Landesverwaltungsgericht Tirol zeigte zwar Verständnis für die menschliche Komponente des Falles, rechtlich half das jedoch wenig.
Die Richterin stellte fest, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Gemessen wurde mit einem technischen Messsystem auf der Inntalautobahn. Statt der erlaubten 100 km/h wurden 160 km/h gemessen, nach Abzug der Toleranz blieben 155 km/h übrig.
Führerschein ist nun weg
Damit war eine gesetzlich relevante Grenze überschritten: Wer außerhalb des Ortsgebietes mehr als 50 km/h zu schnell fährt und dabei technisch gemessen wird, gilt nach dem Führerscheingesetz als nicht mehr verkehrszuverlässig. Die Folge ist zwingend ein Führerscheinentzug.
Besonders viel Spielraum hatte die Behörde dabei gar nicht. Das Gesetz sieht für einen solchen Erstverstoß einen Monat Entziehungsdauer vor. Weil der Lenker noch in der Probezeit war, musste zusätzlich eine Nachschulung angeordnet werden.
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