Urteil gegen Ex-Wirtschaftskammer-Präsident: Staatsanwaltschaft beruft

Bedingte Haftstrafe und Geldstrafen
Das Urteil des Schöffensenats fiel letztlich aufgrund des Geständnisses und der bisherigen Unbescholtenheit des 49-Jährigen relativ milde aus und bewegte sich am unteren Rand des möglichen Strafrahmens.
Walser wurde, wie berichtet, für die strafrechtlichen Delikte zu einer bedingten Haftstrafe im Ausmaß von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Dazu wurde eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro für die Abgabenhinterziehung für ihn persönlich und noch einmal eine Verbandsgeldbuße von 120.000 Euro für sein Unternehmen ausgesprochen - beides je zur Hälfte bedingt.
Walser verzichtete seinerseits zwar auf weitere Rechtsmittel. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hat, war das Urteil jedoch noch nichts rechtskräftig. Wie Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Anklagebehörde, nun auf Anfrage mitteilt, wird das Verfahren in die nächste Runde gehen: „Die Staatsanwaltschaft wird eine Strafberufung einlegen.“
Wie der Staatsanwalt die Causa sieht
Damit muss Walser befürchten, dass es für ihn in nächster Instanz noch dicker kommt. In seinem Schlussplädoyer hatte der Staatsanwalt dem Ex-Wirtschaftskammer-Präsidenten durchaus zugestanden ein „bisschen hineingerutscht“ zu sein, in seine Vergehen. Auch die Reue kaufte er dem Angeklagten ab.
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