Urteil gegen Ex-Wirtschaftskammer-Präsident: Staatsanwaltschaft beruft

Urteil gegen Ex-Wirtschaftskammer-Präsident: Staatsanwaltschaft beruft
Christoph Walser wurde wegen Steuerhinterziehung und strafrechtlicher Delikte verurteilt. Die Strafe fiel der Staatsanwaltschaft zu gering aus.
Die Aussichten vor Prozessbeginn am vergangenen Donnerstag am Landesgericht Innsbruck waren für den bis Ende 2023 hochrangigen ÖVP-Funktionär durchaus düster. Eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe für Christoph Walser bzw. sein Transportunternehmen in Höhe von 2,2 Millionen Euro drohten.
Der Ex-Wirtschaftskammer-Präsident von Tirol und Ex-Bürgermeister seiner Heimatgemeinde Thaur zeigte sich umfassend zu den Vorwürfen geständig. Nämlich der Steuerhinterziehung in Höhe von 1,1 Mio. Euro sowie der Verleumdung, Beweismittelfälschung und falscher Beweisaussage im Zuge des Ermittlungsverfahrens.

Bedingte Haftstrafe und Geldstrafen

Das Urteil des Schöffensenats fiel letztlich aufgrund des Geständnisses und der bisherigen Unbescholtenheit des 49-Jährigen relativ milde aus und bewegte sich am unteren Rand des möglichen Strafrahmens.

Walser wurde, wie berichtet, für die strafrechtlichen Delikte zu einer bedingten Haftstrafe im Ausmaß von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Dazu wurde eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro für die Abgabenhinterziehung für ihn persönlich und noch einmal eine Verbandsgeldbuße von 120.000 Euro für sein Unternehmen ausgesprochen - beides je zur Hälfte bedingt.

Walser verzichtete seinerseits zwar auf weitere Rechtsmittel. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hat, war das Urteil jedoch noch nichts rechtskräftig. Wie Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Anklagebehörde, nun auf Anfrage mitteilt, wird das Verfahren in die nächste Runde gehen: „Die Staatsanwaltschaft wird eine Strafberufung einlegen.“

Wie der Staatsanwalt die Causa sieht

Damit muss Walser befürchten, dass es für ihn in nächster Instanz noch dicker kommt. In seinem Schlussplädoyer hatte der Staatsanwalt dem Ex-Wirtschaftskammer-Präsidenten durchaus zugestanden ein „bisschen hineingerutscht“ zu sein, in seine Vergehen. Auch die Reue kaufte er dem Angeklagten ab.

Der Staatsanwalt fand aber auch: „Er war ja nicht irgendwer und hatte schon eine gewisse Vorbildfunktion. Das muss eine Rolle spielen.“ Das vom Gericht festgelegte Strafausmaß war dem Ankläger offenkundig zu milde.

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