Auffälliger Bär im Tiroler Oberland soll jetzt verjagt werden

In Tirol halten sich immer wieder Bären auf und tappen mituner in Kamerafallen - wie dieser im Jahr 2022.
Dass die Tiroler Landesregierung Abschüsse von Wölfen anordnet, ist mittlerweile nahezu Alltag geworden. Nun soll aber auch gegen einen Bären vorgegangen werden. Es wurde eine Verordnung zur Vergrämung und Besenderung erlassen, hieß es am Freitag.
Bei mehreren Rissereignissen im Tiroler Oberland haben man in den letzten Wochen die Beteiligung eines Bären nicht gänzlich ausschließen können. Unter anderem wurden im Bezirk Landeck Ende Juli zwei tote Esel im Gemeindegebiet von Pfunds aufgefunden. Dass sie einem Bären zum Opfer gefallen sind, ist inzwischen bestätigt.
Bereits zehn Nachweise für Bären
Ergebnisse zu weiteren Rissereignissen - beispielsweise einem Pony, das in einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Fiss aufgefunden wurde - sind noch ausständig. Insgesamt wurde im Bezirk Landeck im heurigen Jahr bisher zehn Mal ein Bär nachgewiesen, berichtete das Land in einer Aussendung.
Man ist aber um Beruhigung bemüht: "Für die Bevölkerung besteht aus aktueller Sicht auch weiterhin keine erhöhte Gefahr durch Bären." Man nehme deren Sorgen und jene der Almwirtschaft aber sehr ernst und beobachten die Lage sehr genau, betont Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP).
„Wir haben in den vergangenen Tagen die weitere Vorgehensweise beraten. Als erster Schritt wurde daher die gegenständliche Verordnung erlassen“, erklärte er. Diese tritt mit Mitternacht in Kraft und gilt für die Dauer von acht Wochen.
Keine Hinweise auf Annäherung zum Siedlungsraum
Alle Meldungen und Hinweise auf Bären würden analysiert. Es hätten sich bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich ein Bär Menschen oder dem Siedlungsraum gezielt nähert, oder beginnt, die Scheu vor dem Menschen zu verlieren, wird betont.
Der Großteil der bisherigen Nachweise im Bezirk Landeck erfolgte durch genetische Untersuchungen und Aufnahmen durch automatische Wildkameras während der Nachtstunden. Weitere Rissereignisse im Bezirk, bei denen die mögliche Beteiligung eines Bären abgeklärt wird, können erst nach Vorliegen der DNA-Ergebnisse bestätigt werden.
Was aber ist unter Vergrämung zu verstehen: Das sind Maßnahmen, die gezielt darauf abzielen, das Tier abzuschrecken und ihm beizubringen, dass die Nähe des Menschen unangenehm oder gefährlich ist, ohne es zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen Lichtreize in Verbindung mit akustischen Signalen, Gummigeschosse oder Knallkörper.
Schwierige Aufgabe
Zuerst einmal, muss den Bären aber erst einmal ausfindig machen. Sein genauer Aufenthaltsort ist aktuell nämlich nicht bekannt. "Aus diesem Grund werden in einem ersten Schritt unter anderem unter enger Einbindung der Jägerschaft die Monitoring-Maßnahmen weiter intensiviert", erklärt das Land.
Parallel dazu will das Land Kontakt mit Fachleuten aufnehmen, "die eine Besenderung überhaupt durchführen könnten." Außerdem will man sich um das technische Equipment kümmern, das für eine Besenderung notwendig ist.
„Tatenlos zuzuschauen ist für mich keine Lösung. Auch wenn sich Expertinnen und Experten einig sind, dass die Besenderung eines Bären ein herausforderndes Vorhaben ist, wollen wir nichts unversucht lassen“, so Geisler. Fachlich unbestritten ist, dass eine Besenderung nicht mit einem Frühwarnsystem vergleichbar ist.
Sender verhindert keine Risse
Sollte es überhaupt gelingen, einen Bären zu besendern, würden diese Daten vor allem dazu dienen das Verhalten des Bären zu analysieren. Die Besenderung hätte vor allem auch wissenschaftliche Zwecke. Rissereignisse können damit im Vorfeld jedoch nicht verhindert werden.
„Sollte sich abzeichnen, dass von einem Bären wider die aktuellen Einschätzungen unserer Expertinnen und Experten eine unmittelbare Gefahr für Menschen ausgeht, werden wir weitere Schritte setzen“, betont Geisler und verweist zugleich darauf, dass die Gesetzeslage in Sachen Bär noch weit weniger rechtliche Möglichkeiten bietet als beim Wolf.
Der Schutzstatus des Wolfs wurde kürzlich gesenkt. Bären sind europaweit aber weiterhin streng geschützt.
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