Baby verstirbt im Mutterbauch: Staatsanwaltschaft ermittelt am LKH Graz
Symbolbild
Nach dem Tod eines ungeborenen Babys im Grazer LKH-Uniklinikum sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung eingeleitet worden.
Eine hochschwangere Frau war vor knapp drei Wochen wegen auffälliger Herztöne und nachlassender Kindesbewegungen von ihrer Gynäkologin ins Spital überwiesen worden. Sie wurde untersucht und zur Überwachung behalten, als sie am nächsten Tag nochmals untersucht wurde, war das Kind im Mutterleib verstorben.
Nun stellt sich die Frage, ob möglicherweise zu lange zugewartet und damit das Leben des Babys riskiert wurde. Die Ermittlungen richten sich gegen einen Arzt und mögliche weitere, noch unbekannte Personen, bestätigte Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, am Mittwoch gegenüber der APA eine Online-Meldung der Kronen Zeitung. Erste Einvernahmen hätten bereits stattgefunden.
Krankenhaus verteidigt Vorgehen
Ein weiterer Vorwurf, der im Raum steht: Der Überweisungsschein der Gynäkologin soll nach dem Tod des Kindes im Krankenhaus abgeändert worden sein.
Die steirische Spitalsgesellschaft KAGes wies gegenüber der APA die Anschuldigungen entschieden zurück und spricht von einem schicksalhaften Verlauf. Ab der Aufnahme der Patientin sei „eine allen Standards entsprechende sorgfältige Betreuung der Schwangeren sowie die Anwendung aller notwendigen Überwachungsmaßnahmen mittels CTG und Ultraschall“ erfolgt. Der tragische Todesfall sei intern umgehend untersucht worden.
„In aller Deutlichkeit weisen wir Behauptungen zurück, wonach es zu Änderungen am Überweisungsschein gekommen sei. Wie die Behandlung der Patientin erfolgte auch die Patientendokumentation ordnungsgemäß“, hieß es dazu in einer schriftlichen Stellungnahme. „Es gehört zu den schicksalsschweren Situationen in der Geburtshilfe, wenn ein Kind im Mutterleib verstirbt. Denn es zeigt uns trotz allem Fortschritts die Grenzen der modernen Medizin auf. Wir bedauern den tragischen Ausgang der Schwangerschaft der Patientin sehr“, wurde weiters festgehalten.
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