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Pumpspeicherkraftwerk Koralm: Millionenprojekt wird nicht gebaut

An dem Bau wurde seit 2012 geplant. Verfassungsgerichtshof zog nun einen Schlussstrich.
Strommasten ragen vor einem dramatischen, wolkenverhangenen Himmel in die Höhe.

Zusammenfassung

  • Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Revision gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zurückgewiesen, womit das Pumpspeicherkraftwerk Koralm endgültig nicht genehmigt wird.
  • Das BVwG hatte 2023 die zuvor positive Umweltverträglichkeitsprüfung aufgehoben und die Genehmigung versagt, nachdem 17 Parteien Beschwerden gegen den UVP-Bescheid des Landes Steiermark eingebracht hatten.
  • Ausschlaggebend war laut BVwG, dass für das Natura-2000-Gebiet Koralpe zum damaligen Zeitpunkt keine Naturverträglichkeitsprüfung möglich war, da die Ausweisung als Europaschutzgebiet erst im März 2024 erfolgte.

Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm in der Steiermark wird nun endgültig nicht gebaut.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Revision gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aus 2023 zurückgewiesen, so ein Sprecher gegenüber der APA. Das BVwG hatte damals die positiv ausgefallene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) revidiert und daraufhin die Genehmigung für das Projekt versagt. Der VwGH hat diese Entscheidung nun bestätigt.

Das Pumpspeicherprojekt war seit 2012 in Planung. Auf der steirischen Seite der Koralm im Bezirk Deutschlandsberg war der Bau eines Unterbeckens im Talraum des Seebaches mit rund 4,7 Millionen Kubikmeter Volumen und eines Oberbeckens im Bereich zwischen Frauenkogel und Ochsenofen oberhalb der Glitzalm mit rund 5,5 Millionen Kubikmetern vorgesehen.

Der Höhenunterschied zwischen den Seen hätte 600 Meter betragen, das Krafthaus mit den Turbinen war im Berginneren geplant. Die Staumauern hätten rund 800 Meter lang und 90 Meter hoch werden sollen. Der Investitionsaufwand war 2017 mit 800 Millionen bis 1 Milliarde Euro veranschlagt worden. Projektwerber war die Pumpspeicherkraftwerk Koralm GmbH.

17 Beschwerden eingebracht

Das Land Steiermark hatte 2021 die Genehmigung für das Großprojekt mit einem positiven UVP-Bescheid erteilt. Gegen den Bescheid wurden Beschwerden von 17 Parteien eingebracht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die UVP 2023 überprüft, ergänzende Ermittlungstätigkeiten durchgeführt und Sachverständige bestellt. Den Beschwerden wurde daraufhin stattgegeben und dem Pumpspeicherprojekt damit die Genehmigung versagt.

Begründet wurde die Entscheidung damals damit, dass „das Natura 2000-Gebiet Koralpe von der Steiermärkischen Landesregierung noch nicht als Europaschutzgebiet ausgewiesen wurde. Für das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.“ Die Verordnung über die Erklärung von Teilen der Koralpe zum Europaschutzgebiet wurde von der Landesregierung erst im März 2024 erlassen.

Projekt vom Tisch

Der Projektwerber hatte gegen die Entscheidung des BVwG zunächst beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt, diese wurde jedoch abgewiesen. Die daraufhin erhobene außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wurde nun ebenfalls abgewiesen. Das Projekt in seiner aktuellen Form ist damit endgültig vom Tisch.

 

„Nach dem Verfassungsgerichtshof hat nun auch das zweite anrufbare Höchstgericht alles klar gemacht. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aus 2023, mit dem die Genehmigung versagt wurde, bleibt somit dauerhaft rechtskräftig, nun herrscht endlich Rechtssicherheit“, so Wolfgang Rehm von der Umweltschutzorganisation Virus laut Aussendung.

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