Polizist erschoss Kommandanten: Strafe auf lebenslang erhöht

Angeklagter im Gerichtssaal
Oberlandesgericht Graz setzte Strafe für jenen Polizisten auf das Höchstmaß, der vor rund einem Jahr seinen Chef am Dienstposten getötet hat.

Dem Staatsanwalt in Leoben war das Urteil des Erstgerichts - 20 Jahre Haft - zu milde, er legte nach dem Prozess im Februar Berufung gegen die Strafhöhe ein.

Denn "er hat ihm keine Chance gelassen", sagte er über den Angeklagten, der seinen Chef erschossen hat. "Er hat ihn kaltblütig und brutal hingerichtet." Somit lägen keinerlei Milderungsgründe vor, betonte der Staatsanwalt und ging in Berufung. 

Auch der Verteidiger legte Berufung ein, um eine mildere Strafe zu fordern.

Der Polizist hatte im Februar 2023 in der Polizeiinspektion Trieben in der Obersteiermark vier Mal auf seinen Kommandanten gefeuert und sich danach von einem Kollegen festnehmen lassen: "Leg mir die Handschellen an, ich hab' den Chef erschossen." 

Das Oberlandesgericht Graz folgte nun am Mittwoch der Auffassung des Anklägers und erhöhte die Freiheitsstrafe auf lebenslang. 

Beim Prozess Ende Februar im Straflandesgericht Leoben bekannte sich der Steirer schuldig: "Ich kann es mir nicht erklären, aber ich hab' ihn erschossen."

Dem zuvor soll laut Anklage eine "Dienstverfehlung" gegangen sein, die der Kommandant mit ihm besprechen habe wolle: Der Angeklagte soll einen Arbeitsunfall nicht korrekt dokumentiert haben, was zu einem Verfahren gegen den Beamten geführt hätte.

Der Steirer soll danach seine Dienstwaffe geholt und gefragt haben, ob man die Sache nicht anders regeln könne. Doch der Kommandant lehnte ab. "Dann zog er seine Waffe und feuerte vier Mal, drei Schüsse waren tödlich", beschrieb der Staatsanwalt.

Der 59-jährige Vorgesetzte ging nach dem ersten Treffer zu Boden und versuchte, zu fliehen: "Aber er hat ihm keine Chance gegeben."

Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil ist laut Mitteilung des Oberlandesgerichtes somit rechtskräftig. Zu seiner Berufungsverhandlung in Graz kam der mittlerweile 48-Jährige nicht, es wurde in seiner Abwesenheit verhandelt.

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