Mit einem Hauch Wahlkampf: Letzte Landtagssitzung vor den Wahlen
Für Otto Rottensteiner ist seine erste Sitzung auch gleich die letzte: Sollte der Landtag Steiermark nicht in den kommenden 19 Tagen außerplanmäßig zusammentreten (müssen), dann kann der frischgebackene SPÖ-Mandatar nur einmal in der 18. Gesetzgebungsperiode an einer Sitzung teilnehmen.
Der 57-jährige Gewerkschafter aus Oberwölz wird am Dienstag angelobt, in der 62. Sitzung seit Beginn der Gesetzgebungsperiode im Dezember 2019. Nachdem der bisherige SPÖ-Landtagsabgeordnete Wolfgang Moitzi sein Mandat zurücklegte, war ein Nachrücken nötig.
Das wirklich große Nach- und Sesselrücken wird dann aber am 18. Dezember folgen, wenn die erste Sitzung nach den Landtagswahlen stattfindet.
Wer nicht mehr antritt
Für zehn der 48 Abgeordneten heißt aber jedenfalls schon an diesem Dienstag, fix vom Landesparlament Abschied zu nehmen, sie treten bei den Wahlen nicht mehr an:
- Bei der ÖVP sind das gleich sechs Mandatare, Erwin Dirnberger, Andreas Kinsky, Hubert Lang, Alexandra Pichler-Jessenko, Matthias Pokorn und Barbara Riener
- Bei der SPÖ Cornelia Schweiner
- Bei der FPÖ Helga Kügerl
- Bei den Grünen Lara Köck
- Bei der KPÖ Werner Murgg
Reguläre Sitzung mit einer Prise Wahlkampf
Am 24. November wird in der Steiermark gewählt. Und auch wenn die Sitzung am Dienstag eine reguläre mit 14 Tagesordnungspunkten ist - der Wahlkampf ist deutlich sichtbar.
Allein schon bei der Auswahl der Themen für die aktuelle Stunde oder der Befragung eines Regierungsmitgliedes.
Da bringt also die KPÖ ihr Kernthema teures Wohnen an, die FPÖ stichelt in Sozial- und Asylpolitik, die Grünen fordern Alternativen zum Ausbau der Pyhrnautobahn südlich von Graz, die Neos setzen auf Gesundheit- und Wirtschaftspolitik.
Das wiederum spielt auch den ÖVP- und SPÖ-Regierungsmitgliedern in die Hände, die - befragt von der Opposition - mehr oder weniger elegant zu ihren eigenen Bilanzen überleiten.
Etwas Gemeinsamkeit gibt es bei allem Wahlkampfmodus dann auch noch: Alle sechs Fraktionen stimmen der Erhöhung des "Rettungseuros" zu, jenem Beitrag, den die Gemeinden pro Einwohner für die Versorgung mit Rettungsdienste zahlen. Zwölf statt neun Euro werden das künftig sein.
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