IS-Fanatiker erneut zu Haftstrafe verurteilt: "Tickende Zeitbombe"
Der Prozess fand in Leoben statt
Zusammenfassung
- 18-Jähriger steht in Leoben wegen Terrorverdachts und angeblicher IS-Nähe erneut vor Gericht, nachdem er trotz Vorstrafen und Deradikalisierungsmaßnahmen laut FBI nach Bombenbauplänen gesucht haben soll.
- Bei Durchsuchungen wurden einschlägige Videos, Bilder und verschlüsselte USB-Sticks gefunden; der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, gibt aber an, ein Leben im "liberalen Kalifat" anzustreben.
- Staatsanwaltschaft sieht hohes Gefährdungspotenzial und verweist auf radikale Inhalte sowie verschleierte digitale Spuren, während der Anwalt betont, dass keine konkreten Baupläne gefunden wurden.
Ein 18-Jähriger aus der Obersteiermark hat sich am Mittwoch im Landesgericht Leoben unter anderem wegen des Verdachts der Teilnahme an der Terrororganisation IS verantworten müssen.
Tipp vom FBI
Er soll trotz einer einschlägigen Verurteilung laut Informationen des FBI, das den österreichischen Verfassungsschutz informiert hatte, nach Bombenbauplänen im Internet recherchiert haben. Der junge Mann stritt sämtliche Vorwürfe ab, wünscht sich aber ein Leben in einem "liberalen Kalifat".
Der Jugendliche ist im Landesgericht Leoben kein Unbekannter: Bereits 2023 hatte er sich wegen Plänen für einen Anschlag auf eine Schule in Bruck an der Mur verantworten müssen. Er wurde damals zu 24 Monaten Haft, acht davon unbedingt, verurteilt.
Haftaufschub wegen Lehre
Um seine Lehre abzuschließen, wurde ihm Haftaufschub gewährt. Ihm wurde Bewährungshilfe und eine Deradikalisierungsbegleitung zur Seite gestellt. Geholfen hat das laut der neuerlichen Anklage offenbar nicht.
Im Vorjahr soll der Jugendliche im Wesentlichen "gleich gelagerte Tathandlungen" wie schon zuvor begangen haben, so die Staatsanwältin.
"Nur scheinbar vom IS distanziert"
Dem Angeklagten wird das Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation sowie das Vergehen der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat angelastet. Laut der Staatsanwältin habe er sich nur "scheinbar vom radikalen Gedankengut und dem IS distanziert". Der 18-Jährige gab an, er sei nicht schuldig. Allerdings wurden einschlägige Videos und Bilder auf seinem Computer und auf seinem Mobiltelefon gefunden.
Vor Gericht meinte der Beschuldigte, die bisherige Haft habe ihn verändert und die Deradikalisierung habe "gut funktioniert". Er bleibe aber dabei, dass ein Leben im Kalifat "erstrebenswert" sei. Es hänge aber von der Art des Kalifats ab - und zwar "im Geist des Propheten und nicht nach dem IS". Der IS töte wahllos, das sei falsch, beteuerte er. Er sei für ein "liberales Kalifat".
Hohes Gefährdungspotenzial
Seine Betreuer sehen in ihm allerdings ein hohes Gefährdungspotenzial und Risiko. Im Vergleich zu früher habe er im Vorjahr seine "digitalen Spuren" gut verschleiert, so die Staatsanwältin. Laut Informationen des FBI hatte er im Februar 2025 ein spezielles Betriebssystem heruntergeladen, mit dem man über einen USB-Stick auf jedem Rechner ohne Spuren zu hinterlassen im Internet recherchieren kann.
Tatsächlich wurden später vier USB-Sticks beim Angeklagten gefunden. Einer davon war verschlüsselt. Was sich darauf befindet, wollte der 18-Jährige nicht sagen.
Der Richter meinte: "Wenn Sie ein so harmloses Kalifat wollen, warum lassen Sie uns das nicht sehen?" Es sei sein Recht, antwortete der Bursche.
"Unkomplizierte Anschläge"
Auf dem Video, das auf seinem Computer gefunden wurde, spricht ein Mann westliche Dschihadisten an, "einfache, unkomplizierte Anschläge" im Namen des IS zu verüben, denn Gläubige im Westen würden da leben, "wo du unserem Feind wehtun kannst". Im Video wird dazu aufgerufen, die Rolle auszuüben. Als Vorbild wurde etwa der Anschlag auf eine Bar für Homosexuelle in Orlando im US-Bundesstaat Florida 2016 genannt, bei dem 49 Menschen getötet wurden.
Die Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten ergab, dass er auf TikTok einer Reihe von radikalen Predigern folgte und diese auch vor Gericht beim Vorzeigen von Bildern erkannte, jedoch auf die Frage der beisitzenden Richterin keinen einzigen liberalen Muslim namentlich nennen konnte.
"Eine tickende Zeitbombe"
Im Schlussplädoyer meinte die Staatsanwältin, dass bei ihm nur be- und kein entlastendes Material gefunden wurde. Mit seiner Einstellung und Ansichten sei er eine "tickende Zeitbombe". Sein Anwalt dagegen unterstrich, dass keine Baupläne auf seinem Computer oder Mobiltelefon gefunden wurden.
Das Urteil: Drei Jahre unbedingte Haft für den 18-Jährigen, nicht rechtskräftig. Dazu kommt die Haftstrafe vom ersten Prozess, die damals großteils bedingt ausgesprochen wurde. Das wurde widerrufen.
"Nichts gelernt"
"Sie haben aus sämtlichen sozialen Unterstützungen nichts gelernt, daher ist eine hohe Strafe nötig", begründete der Richter. "Wir hoffen, dass Sie eine Abkehr von dem finden, was wir bei Ihnen gefunden haben."
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