IS-Wiederholungstäter plante Anschläge: Neue Anklage gegen Steirer
Die Staatsanwaltschaft klagt Steirer erneut an (Symbolbild)
Zusammenfassung
- Staatsanwaltschaft Leoben erhebt erneut Anklage gegen einen 18-Jährigen wegen IS-Sympathien und Vorbereitungshandlungen zu Terroranschlägen.
- Der Angeklagte hatte trotz früherer Verurteilung und Deradikalisierungsprogramm weiterhin radikal-islamistische Inhalte konsumiert und verbreitet.
- Dem Beschuldigten drohen bis zu zehn Jahre Haft; er befindet sich in U-Haft und bestreitet die Anschlagsabsicht.
Erst im Juli 2023 wurde der damals 16-Jährige in Leoben zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt: Der Jugendliche war Anhänger des Islamischen Staates, suchte nach Bombenbauplänen im Internet und teilte sich mit Gleichgesinnten über Terroranschläge aus.
Neuerliche Anklage gegen IS-Wiederholungstäter
Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Leoben erneut Anklage gegen den mittlerweile 18-Jährigen - wieder wegen des Verdachts, mit einer der verbrecherischen Organisation zu sympathisieren: "Unter anderem suchte er nach Informationen zur Herstellung von Bomben und nach Berichten über vorherige terroristische Anschläge gegen westliche Länder, mit dem Ziel, ebenfalls einen derartigen Anschlag im Namen des IS zu verüben", teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit.
Besonders auffallend an der Causa: Bei seiner ersten - rechtskräftigen - Verurteilung vor zwei Jahren wurde dem Jugendlichen die Weisung erteilt, ein Deradikalisierungsprogramm der Organisation "DERAD" zu absolvieren.
"Gesinnung nicht aufgegeben"
Offensichtlich ohne Wirkung: "Nach dieser Verurteilung hatte der Angeklagte seine Gesinnung jedoch nicht aufgegeben, sondern vielmehr wieder damit begonnen, im Internet und in den sozialen Medien radikal-islamistische Inhalte zu konsumieren", hieß es von der Staatsanwaltschaft..
Dem Österreicher mit mazedonsichen Wurzeln werden mehrere Verbrechen vorgeworfen, unter anderem das Verbrechen der terroristischen Vereinigung und das Verbrechen der kriminellen Organisation.
Wieder aktiv kurz nach erstem Prozess
"Die Staatsanwaltschaft legt dem jungen Erwachsenen daher zur Last, sich Informationen aus dem Internet verschafft zu haben, um eine terroristische Straftat zu begehen", begründet die Justiz ihre Anklage.
Dadurch habe sich der 18-Jährige als "Mitglied des IS beteiligt" und die terroristischen Straftaten des IS mit dem Ziel der Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates wissentlich gefördert.
Die Vorfälle sollen sich nach dem 10. Juli 2023 bis Mitte Juli 2025 in Bruck an der Mur ereignet haben - sie begannen also kurz dem ersten Prozess. Damals wurde er zu zwei Jahren Haft - 16 Monate davon bedingt auf drei Jahre - verurteilt.
Der Verdächtige wurde am 20. Juli festgenommen, er sitzt seither in Leoben in U-Haft. Laut Staatsanwaltschaft sei er nicht geständig und behaupte, "keinesfalls die Absicht zu haben, selbst derartige Anschläge zu verüben".
Bis zu 10 Jahre Haft
Im Fall einer Verurteilung drohen ein Jahr bis zehn Jahre Haft, zuständig ist in dem Fall eines jungen Erwachsenen ein Schöffengericht statt Geschworenen. Der Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
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