IS-Propaganda gepostet: Keine Strafe bei Prozess in Korneuburg

Der Schüler kam mit einer Diversion davon
Zusammenfassung
- 15-jähriger Schüler gestand vor dem Landesgericht Korneuburg, IS-Propaganda im Internet verbreitet und einen Wiener Politiker bedroht zu haben.
- Angeklagt wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, krimineller Organisation und gefährlicher Drohung; Radikalisierung von April bis Juli 2024.
- Nach Festnahme im Juli 2024 wurde der Jugendliche unter Auflagen wie Schulbesuch, Bewährungshilfe und Deradikalisierungsprogramm aus der U-Haft entlassen.
Ein 15-Jähriger hat sich am Montag vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten müssen, weil er auf Onlineplattformen Propaganda für die radikalislamische Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) gemacht haben soll.
Dem Schüler wird auch angelastet, einen Wiener Politiker in einem Instagram-Posting mit dem Tod bedroht zu haben. Der Jugendliche bekannte sich zu Beginn der Schöffenverhandlung schuldig.
Angeklagt ist der Teenager wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, krimineller Organisation und gefährlicher Drohung. Die Radikalisierung soll zumindest von April bis Juli 2024 bestanden haben, sagte der Staatsanwalt.
"Brüder für Dschihad rekrutieren"
Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige soll auf mehreren Internetplattformen IS-verherrlichende Fotos, Audio- und Videodateien gepostet bzw. verbreitet haben. Dabei sei u. a. "zum Schlachten von Ungläubigen aufgerufen" worden, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe den IS unterstützt und "wollte weitere Brüder für den Dschihad rekrutieren". Auf dem Handy des Jugendlichen wurden 354 Video- und 147 Audiodateien gefunden.
Am 5. Juli 2024 soll der Teenager über einen Instagram-Account eine Collage von drei Bildern gepostet haben, hinterlegt mit einem IS-Nasheed (religiöser Sprechgesang, Anm.) und einer Fatwa - also einem Gutachten - eines islamischen Gelehrten, wonach Abtrünnige getötet werden.
Dabei waren die Köpfe von drei Personen - darunter der Wiener SPÖ-Politiker und ein deutscher salafistischer Prediger - rot umkreist. Verpixelt, jedoch erkennbar, soll eine Faustfeuerwaffe zu sehen gewesen sein. "Ich wusste nicht, wer das ist", meinte der Angeklagte über die abgebildeten Personen.
"Ich war den ganzen Tag zuhause am Handy", dabei sei er "in diese Schiene geraten", meinte der in Wien geborene 15-Jährige, der inzwischen mit seiner Familie wieder vom Bezirk Gänserndorf in die Bundeshauptstadt übersiedelt ist.
"Habe einen Fehler gemacht"
"Ich wollte mich cool fühlen." Mittlerweile habe er eingesehen, "dass ich einen Fehler gemacht habe". Sein Verteidiger meinte, der Jugendliche habe damals die Inhalte nicht richtig einordnen können.
Nach einem Hinweis aus Deutschland war der 15-Jährige Ende Juli 2024 festgenommen worden. Ende August des Vorjahres wurde der Jugendliche aus der U-Haft entlassen, dabei wurden ihm Weisungen erteilt. Dazu gehörten, die Schule zu besuchen und Bewährungshilfe sowie ein Deradikalisierungsprogramm zu absolvieren.
Der Teenager wurde von Zeugen als zuverlässig beschrieben. Eine "verfestigte" IS-Radikalisierung sei im Rahmen des Deradikalisierungsprogramms nicht festgestellt worden, hieß es.
Diversion für Jugendlichen
Im vorliegenden Fall sei „gerade noch“ eine Diversion möglich, sagte der Richter. Die Probezeit beträgt zwei Jahre, Bewährungshilfe wurde angeordnet. Zudem erging "die strikte Weisung", die Deradikalisierungsmaßnahme fortzuführen. Es handle sich um eine "letzte Chance", dass dem Jugendlichen "das Berufsleben nicht durch eine Vorstrafe verbaut wird", betonte der Richter.
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