14-Jährige stach Peinigerin in Rücken: Anklage wegen Mordversuchs

Gerichtsgebäude
Die Schülerin soll in Graz Opfer einer Jugendbande geworden sein und versucht haben, sich zu rächen. Die Anklage ist nicht rechtskräftig.

"Wir gehen von einem Tötungsvorsatz aus", betont Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz: Vergangene Woche wurde eine Anklage wegen Mordversuchs gegen eine 14-Jährige eingebracht, die seit Juni in U-Haft sitzt.

Die Schülerin soll einer Gleichaltrigen in Graz in den Rücken gestochen haben - vermutlich, um sich zu rächen: Denn das Opfer der Messerattacke soll zuvor selbst mutmaßliche Täterin gewesen sein.

Die 14-Jährige wurde offenbar von einer mehrköpfigen Bande gequält, erniedrigt und verprügelt. Videos davon sollen auch in sozialen Medien geteilt worden sein.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag einen Bericht der Kronen Zeitung, wonach die Anklage vorliege. Rechtskräftig sei sie noch nicht, betont Bacher: Die Anklage wurde erst vergangene Woche eingebracht und dem Verteidiger des Mädchens zugestellt. Er hat ab dem Zeitpunkt, 14 Tage Zeit, Einspruch zu erheben.

Brutale Vorgeschichte

Die Ereignisse, die zu der Messerattacke auf dem Grazer Jakominiplatz Anfang Juni geführt haben, werden darin ebenfalls erläutert. Demnach soll die 14-Jährige von der Bande geschlagen und verletzt worden sein. Davon sollen Videos gedreht und in sozialen Netzwerken geteilt worden sein.

Das Opfer habe danach einen Plan entwickelt: Es forderte eine Entschuldigung, habe sich aber dafür mit einem Messer bewaffnet, um zu der Aussprache zu gehen.  Die die vermeintliche Rädelsführerin aber die Entschuldigung verweigerte, habe sie zugestochen, soll die 14-Jährige in einer Vernehmung gestanden haben.

Vor ihrem Geständnis soll sie die Tat aber ihrer jüngeren Schwester zugeschrieben haben: Diese ist noch keine 14 Jahre alt und daher nicht strafmündig.

Da die Anklage noch nicht rechtskräftig ist, steht auch noch kein Prozesstermin fest. Die Jugendliche ist derzeit in Untersuchungshaft (Tatbegehungs- und Fluchtgefahr), die nächste Haftprüfungsverhandlung findet Mitte Oktober statt.

Das Verfahren gegen jene Bande, die sie im Vorfeld gequält haben soll, ist indes noch im Laufen: Den Verdächtigen - unter ihnen auch das Opfer der späteren Messerattacke - wird unter anderem Freiheitsentziehung und schwere Körperverletzung vorgeworfen.

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