15-Jährige stach zu: 18 Monate unbedingte Haft bei Prozess in Graz

Straflandesgericht Graz von außen
Jugendliche stach Opfer in den unteren Rücken. Monate zuvor wurde die Angeklagte selbst misshandelt.

Angeklagt war versuchter Mord, verurteilt worden ist eine 15-Jährige am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten unbedingter Haft

"Wir verhandeln einen sonderbaren Fall", hat der Verteidiger am Donnerstag den Prozess wegen versuchten Mordes gegen eine 15-Jährige beschrieben. Einerseits waren aufgrund des Alters keine Geschworenen, sondern Schöffen zuständig, andererseits war die Angeklagte einige Zeit davor selbst Opfer von Gewalt gewesen.

Monate später stach sie einer der damals vermutlich Beteiligten mit dem Messer in den unteren Rücken. Schuldig fühlte sie sich nur der Körperverletzung.

Der Vorfall ereignete sich am 1. Juni, doch begonnen hatte alles bereits heuer im Februar. Damals wurde die heute 15-Jährige von einigen Mädchen in ein Haus gelockt und mit Tritten und Schlägen - unter anderem mit einer Eisenstange - malträtiert.

Kleidung angezündet

Auch ihre Haare und die Kleidung sollen angezündet worden sein. Grund für diese "Racheaktion" war, dass die Angeklagte angeblich gelacht hatte, als der Bruder eines der Mädchen auf der Straße nach einer Überdosis Drogen wiederbelebt werden musste.

Vier Monate später schritt die damals 14-Jährige laut Staatsanwältin selbst zur Rache. Sie steckte ein Messer ein und suchte eines der Mädchen auf. Dann verlangte sie eine Entschuldigung, was die andere verweigerte und wegging. Die Angeklagte ging ihr nach und stach ihre Kontrahentin in den unteren Rücken. Eigentlich sollte der Stich in die Pobacke gehen, doch aufgrund der Bewegung traf es den Rücken, führte der Verteidiger aus.

Zunächst soll die 13-jährige Schwester der Beschuldigten die Tat gestanden haben. Sie wäre noch nicht strafmündig gewesen. Das spräche dafür, dass die Tat geplant gewesen sei, war die Anklägerin überzeugt.

Belastend für die heute 15-Jährige waren auch Aufzeichnungen, die man in ihrer Zelle in der Haft gefunden hatte. Dort beschimpfte sie alle und jeden. "Ich wurde als Hurensohn-Anwalt bezeichnet", schilderte der Verteidiger, der diese schriftlichen Entgleisungen aber eher als "Abfallkübel, wo man alles niederschreibt" sah und ihr nicht weiter übel nahm.

Nach dem vermeintlichen Lachen wegen des Bruders "richtete sich die Aggression des ganzen Clans" gegen die Angeklagte und es wurde beschlossen, sie zu bestrafen. "So kann das nicht weitergehen, dass jeder jeden absticht, da ist auch die Politik gefordert", wetterte der Anwalt.

Seine Mandantin habe jedenfalls seit dem Vorfall eine posttraumatische Störung, Flashbacks und Schlafstörungen. Die Zurechnungsfähigkeit war laut Sachverständigem gegeben, allerdings etwas vermindert.

Der Großteil des Prozesses fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Schöffensenat befand, dass es sich nicht um versuchten Mord, sondern um absichtliche schwere Körperverletzung gehandelt hat. Die 15-Jährige wurde zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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