Kurioser Fall in Graz: Mann pinkelte in Wiese - und steht vor Gericht

Schild im Wald
Der Kärntner soll eine Anstandsverletzung begangen haben, Landesverwaltungsgericht Steiermark prüft. Das erinnert an ähnlichen Prozess in Deutschland.

"Unter dem weiten Himmelszelt hat der Mensch nicht weniger Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Randbereich der Ostsee." So befand ein Richter im deutschen Lübeck im Sommer 2022 und entlastete einen jungen Mann vom Vorwurf, er habe eine Ordnungswidrigkeit begangen: Der hatte in einer Julinacht nämlich vom Strand aus in die Ostsee gepinkelt - 60 Euro Bußgeld forderte ein Team der Ordnungswache, die die Szenerie beobachtet hatte.

Ein Urteil zum "geselligen Wasserlassen"

Der Amtsrichter indes hielt das für überzogen, schließlich sei "geselliges Wasserlassen" nun ja nicht unbedingt unbekannt: Es finde  ja auch in öffentlichen Herrentoiletten an "durchgehenden Pissoirs, an Rinnen oder sonstigen offenen Abtritten" statt.

Mehr lesen: Warum ins Meer pinkeln okay ist, aber in Pool nicht

Steirische Beamte der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz und Polizisten scheinen dieses Urteil aber nicht gekannt zu haben, denn: Einen 63-Jährigen aus Kärnten ereilte ein ähnliches Schicksal an einer Wiese in der Südsteiermark wie den jungen Deutschen am Strand - er gab einem Bedürfnis nach, wobei er aber offensichtlich beobachtet wurde. 

Mehr lesen: Brauerei in China: Arbeiter pinkelt auf Malz-Ladung

Jedenfalls kam es laut ORF zu einer Anzeige und einer Aufforderung der Behörde, eine Geldstrafe zu zahlen: Denn Pinkeln im öffentlichen Raum stelle eine Verwaltungsübertretung dar, weil es mit allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang stehe.

Der Kärntner weigerte sich, da er befand, er sei weit weg von der Hauptstraße gestanden sowie von seinem Auto verdeckt gewesen. So landet der Fall am Montag vor dem Landesverwaltungsgericht Steiermark. 

Wie der Fall in Graz ausging

Sollte es die Einschätzung der südsteirischen Behörde teilen und eine Anstandsverletzung entdecken, wäre eine Strafhöhe bis zu 2.000 Euro möglich. So viel wurde es am Montag dann nicht: Die Richterin befand, 120 Euro Strafe seien passend - wegen "Verletzung der Schicklichkeit".

Mehr lesen: Gar nicht pipifein

Die Beschwerde des Kärntners ist damit abgewiesen: Es wäre zumutbar gewesen, "bei Bemerken des Harndrangs noch eine Toilette" aufzusuchen -  in der Nähe ein hätte sich Bahnhof mit frei zugänglichen WC-Anlagen befunden, hieß es in der Begründung.

Im Fall des deutschen Wildpinklers ging der Disput indes zu dessen Gunsten aus: Immerhin dürften Tiere ja auch an Strand, auf Wiesen und ins Meer urinieren, hielt der Richter in Lübeck fest: Der junge Mann kam um die amtswegige Erleichterung um 60 Euro herum, er musste kein Bußgeld zahlen. 

Kommentare