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Nacktfotos von Schülern: Ex-Lehrer in Graz verurteilt

Zwei Jahre und acht Monate Haft, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Verfahren wurde am Dienstag bereits zum zweiten Mal durchgeführt.
Das Landesgericht für Strafsachen und die Staatsanwaltschaft Graz befinden sich in einem verzierten, hellen Gebäude.

Ein ehemaliger Lehrer, der sich über gefälschte Social-Media-Profile Nacktfotos von mehr als einem Dutzend Schülern schicken ließ, ist am Dienstag am Grazer Straflandesgericht zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.

Die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum wurde als nicht notwendig angesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann erbat drei Tage Bedenkzeit.

Der frühere Pädagoge war bereits 2025 erstinstanzlich zu zwei Jahren und neun Monaten Haft sowie zur Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt worden.

Urteil bekämpft

Der Mann bekämpfte das Urteil jedoch. In der Folge hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) Nichtigkeit festgestellt und die Strafe sowie die Maßnahme aufgehoben. Hintergrund war ein Rechtsfehler im Zusammenhang mit der Einweisung: Das Erstgericht hatte diese unter anderem auf das Verbrechen der Erpressung gestützt. Bei Vermögensdelikten wie Erpressung kommt eine solche Maßnahme aber nur unter eingeschränkten Voraussetzungen in Betracht. Daher musste das Schöffengericht nun neuerlich über die Strafe und die Frage einer Unterbringung entscheiden.

Die Öffentlichkeit wurde zu Beginn des Verfahrens auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen und erst wieder zur Urteilsverkündung zugelassen.

An den wesentlichen Schuldsprüchen änderte sich durch die neuerliche Entscheidung aber nichts. Der Mann war im Erstverfahren unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, Erpressung, teils versuchter Nötigung, Täuschung und Verleumdung schuldig gesprochen worden.

Lange Therapie hinter sich

Der Antrag auf Unterbringung wurde abgewiesen, weil das Gericht die Gefährlichkeit des Angeklagten inzwischen als vermindert ansah. Der Mann habe bereits lange Therapie gemacht, wie Richterin Julia Noack erklärte.

In Sachen Urteil wertete das Gericht mildernd, dass der Angeklagte weitgehend geständig war, sich schuldeinsichtig zeigte, seine Zurechnungsfähigkeit gemindert war, er Teilschadensgutmachung geleistet hatte und die Verfahrensdauer lang war.

"Sehr organisiert vorgegangen"

Dem würden allerdings "massive Erschwerungsgründe" gegenüberstehen, betonte Richterin Noack: "Eine Vielzahl an Verbrechen und Vergehen ist zusammengetroffen und Sie sind schon sehr organisiert vorgegangen", sagte sie zum Angeklagten.

Was sich im gesamten Prozess zeigte: Der Ex-Lehrer hatte sich über Jahre hinweg das Vertrauen seiner Schüler erschlichen, indem er sich auf Social Media als Mädchen ausgab. Auf diesem Weg brachte er Burschen dazu, ihm intime Fotos und Videos zu schicken.

Mehr als 6.000 Fotos entdeckt

Bei dem Mann waren 30 Datenträger sichergestellt worden, auf denen laut einem technischen Sachverständigen mehr als 6.000 Fotos und Videos mit sexuellen Inhalten gefunden wurden, großteils von Burschen. Bei einigen Bildern ging der Sachverständige davon aus, dass die Opfer noch nicht 14 Jahre alt waren.

Die vorsitzende Richterin hatte die Schüler im Erstverfahren als glaubwürdig bezeichnet. Das Gericht schenkte ihren Angaben mehr Glauben als jenen des Angeklagten, der zwar einige Vorwürfe gestanden, aber bestritten hatte, Jugendliche auch angefasst zu haben.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte damals eine schwere Präferenzstörung diagnostiziert und dem Angeklagten Pädophilie attestiert. Er sah ohne Therapie eine hohe Wahrscheinlichkeit neuerlicher Taten und empfahl ursprünglich die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

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