22-Jähriger nahm Schwester Handy weg und schlug sie: Vier Monate bedingt
Eine Verhandlung gegen einen 22-Jährigen im Grazer Straflandesgericht war nicht ganz einfach, rannte er doch beim ersten Prozesstag während der Feststellung seiner Personalien weg. Im zweiten Anlauf wurde er am Freitag zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er seiner Schwester mit Gewalt das Handy wegnahm, um ihre - männlichen - Kontakte zu kontrollieren. Das Mädchen musste im Spital behandelt werden. „So ein Verhalten ist inakzeptabel“, betonte die Richterin.
„Sie sind beim ersten Mal weggerannt, so etwas mag ich gar nicht“, meinte Richterin Julia Noack zum Angeklagten. Diesmal blieb er zumindest sitzen, die Tateinsicht kam eher zögerlich. Angeklagt waren Nötigung und Körperverletzung, weil er seine Schwester geschlagen und getreten hatte, da sie ihm ihre Handy nicht geben wollte.
„Ich wollte nur etwas lesen“, erklärte er etwas vage. „Reden wir Klartext, Sie wollten kontrollieren, ob sie mit einem Mann schreibt“, hielt ihm die Richterin vor. Der Türke stimmte zögernd zu. „Sind Sie ihr Aufpasser?“, hakte die Vorsitzende nach. „Nein, nein, ich wollte nur schauen, ob alles in Ordnung ist“, antwortete er.
Von Faustschlägen und Tritten wollte der Beschuldigte nichts wissen: „Ich habe sie nur fest gehalten“, erklärte er. Das Mädchen hatte aber Verletzungen am Nasenbein und am Handgelenk erlitten. „Ist halt passiert“, war sein Kommentar. „So geht das nicht, so funktioniert das in Österreich nicht. Sie haben nicht das Recht, das Handy Ihrer Schwester zu kontrollieren, nur weil sie eine Frau ist“, wetterte die Richterin und betonte: „Ihre Schwester kann schreiben, mit wem sie will. Einen jüngeren Bruder hätten Sie auch nicht kontrolliert.“
Späte Einsicht
Der 22-Jährige sah dann doch alles ein: „Es tut mir sehr leid, auch, dass ich Ihre Zeit verschwendet habe“, entschuldigte er sich auch noch für sein Verschwinden bei der ersten Verhandlung. Die Richterin ließ noch einmal Milde walten und verhängte trotz Vorstrafen eine bedingte Strafe von vier Monaten. „Für so ein Verhalten gibt es die rote Karte“, redete sie dem Angeklagten noch einmal ins Gewissen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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