„Sittenwächter“ wieder in U-Haft

„Sittenwächter“  wieder in U-Haft
Bis Freitag verbüßt der 24-Jährige noch seine Haftstrafe. Aber es gibt neue Anschuldigungen

Heute hat Shamil I., der „Sittenwächter“ vom Badeteich in Kaltenleutgeben, seine Haftstrafe in Wien verbüßt. Doch der 24-Jährige wird nicht in seine Wohnung zu Frau und Tochter zurückkehren, er bleibt in der Justizanstalt. Gegen den jungen Mann wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Gestern wurde neuerlich die U-Haft über den Mann aus Dagestan (Russische Föderation, Anm.) verhängt.

Shamil I. wird vorgeworfen, den Islamischen Staat „psychisch zu unterstützen“. Konkret soll er in Richtung der IS-Kämpfer geäußert haben: „Allah möge ihnen den Sieg schenken.“ Zudem habe er zugesagt, Angehörige der gefallenen Kämpfer finanziell zu unterstützen.

Anwalt Wolfgang Blaschitz kann darüber nur den Kopf schütteln. „Ich werde Beschwerde dagegen einlegen.“ Noch vor wenigen Wochen ermittelte der Verfassungsschutz gegen Shamil I., weil er Kontakt zum Berlin-Attentäter Anis Amri hatte – jenem Dschihadisten, der am 19. Dezember 2016 mit einem Lkw in einen Berliner Weihnachtsmarkt fuhr und zwölf Menschen tötete. Die beiden kannten einander aus Berlin – dort hatte Shamil I. drei Jahre lang gelebt. Allerdings gibt es keinen Hinweis, dass er etwas mit dem Anschlag zu tun hatte. Zudem war Shamil I. auf Videos zu sehen, in denen er mit einem Gleichgesinnten „Naschids“ singt – islamistische Gesänge, die zur IS-Propaganda genutzt werden. Davon ist laut Blaschitz nun gar keine Rede mehr.

Kein Zurück

Nur wenige Tage zuvor sei sogar im Raum gestanden, dass der junge Mann direkt aus der Strafhaft in Schubhaft genommen und in seine Heimat gebracht werden sollte. Ein Vorgehen, das FPÖ-Innenminister Herbert Kickl unmittelbar nach der Bluttat auf der Wiener Praterstraße angekündigt hatte: „Straffällig gewordene Asylwerber sollen nach verbüßter Haftstrafe gleich anschließend in Schubhaft genommen werden. Wenn Asylwerber in Haft sind, muss das Verfahren schnellstens zu Ende gebracht werden.“ Beim mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen Afghanen, der bereits wegen kleinerer Delikte in Haft gesessen hatte.

„Eine ziemliche Schweinerei“, nennt das Blaschitz. Denn in der Heimat droht seinem Mandanten bei einer Abschiebung eine langjährige Haft in einem Straflager. „Bei einer Abschiebung in diese Gegend hört sich der Spaß auf. Zuletzt wurde ein verurteilter Dschihadist, der seine Strafe in Graz abgesessen hatte, nach Grosny gebracht. Dort wurde er sofort zu 15 Jahren Strafhaft in Sibirien verurteilt. Und von dort ist noch keiner zurückgekommen.“ Zumindest vorerst dürfte dieses Thema vom Tisch sein.

Shamil I. hatte im Vorjahr an einem Teich in einer jungen Frau mit Vergewaltigung gedroht. Sie hatte sich oben ohne gesonnt. Im vergangenen März wurde der „Sittenwächter“ deshalb im Landesgericht Wien zu fünf Monaten Haft verurteilt. Weil er aber schon einige Zeit in U-Haft gesessen hatte, hätte er am kommenden Wochenende wieder in Freiheit sein sollen.

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