Mann verurteilt: Frau mit Rad gerammt und schwer verletzt liegenlassen
Am Landesgericht Salzburg ist am Dienstag ein 45-jähriger Mann wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen von einem Schöffensenat zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Der nicht geständige Serbe soll am 29. September 2023 am Salzach-Treppelweg bei Hallein-Rif mit einem gestohlenen Damen-Fahrrad frontal eine Fußgängerin gerammt und sie mit schweren Verletzungen liegen gelassen haben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecherin Christina Bayrhammer erklärte. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Der Beschuldigte war wegen diesen Vorfalls bereits am 6. Mai vor einer Einzelrichterin am Landesgericht Salzburg gestanden. Die Anklage lautete auf schwere Körperverletzung. Die Richterin vertagte schließlich die Verhandlung zur Abklärung, ob die mittlerweile 34-jährige Frau durch den Unfall schwere Dauerfolgen erlitten hatte. Da ein Gutachter diese Frage bejahte, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen. Der Prozess wurde deshalb neu aufgerollt. Der Strafrahmen betrug nicht mehr sechs Monate bis fünf Jahre Haft, sondern nunmehr ein Jahr bis zehn Jahre Haft.
Opfer hat keine Erinnerung an Unfall
Ein Passant hatte das Opfer damals bewusstlos am Weg neben der Salzach gefunden und die Einsatzkräfte verständigt. Die Frau erlitt ein offenes Schädel-Hirn-Trauma sowie weitere Brüche an den Händen und im Gesicht. Sie musste notoperiert werden und überlebte nur knapp. Der Fall stellte die Ermittler lange vor ein Rätsel. Als das Opfer auf der Intensivstation erwachte, konnte es sich nicht an den Zusammenstoß erinnern. Augenzeugen gab es keine, der Frau war auch nichts gestohlen worden. Es lag auch kein Missbrauchsdelikt vor.
Ein Gutachten zum Verletzungsbild schloss einen Sturz oder eine "Einwirkung mit einem Schlagwerkzeug" aus und ging vielmehr von einer "einmaligen Einbringung erheblicher kinetischer Energie" aus. Die Sachverständigen hielten einen Zusammenstoß etwa mit einem Fahrrad, Roller oder Auto für wahrscheinlich. Auf der Uhr der Frau fanden sich Lackspuren, laut einem Kfz-Gutachten soll der Aufprall mit mindestens 30 km/h erfolgt sein. Nicht zuletzt gelang es Ermittlern, auf dem Pullover der Frau eine zunächst unbekannte DNA-Spur sicherzustellen.
DNA-Treffer belastete Beschuldigten
Ende Februar wurde der Angeklagte - der vierfache Vater ist geschieden und verfügt seit 2019 über keinen festen Wohnsitz mehr - nach einer Reihe von Diebstählen und anderen Delikten im Raum Hallein festgenommen und erkennungsdienstlich erfasst. Einen Tag vor der Abschiebung in seine Heimat gab es dann einen DNA-Treffer in der Datenbank. Der Verdächtige - er sitzt seitdem in U-Haft - war vor Polizei und Haftrichterin zunächst weitgehend geständig. Bei der Vernehmung gab er an, die Spaziergängerin aufgrund von Problemen mit der Fahrradkette übersehen zu haben. Er habe zwar einen Schrei gehört, sei aber von der Unfallstelle geflüchtet.
Zuletzt brachte der Beschuldigte aber einen ganz anderen Tathergang ins Spiel. Er habe die Frau nicht mit dem Fahrrad niedergefahren, beteuerte er auch am Dienstag vor dem Schöffensenat. Schuldig sei ein Bekannter aus der Obdachlosen-Szene. Dieser, mehr als seinen Spitznamen "Ricky" kenne er nicht, soll der Frau im Vorbeigehen zunächst mit der Faust auf den Hinterkopf und dann mit einem Brecheisen mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. "Ich wollte ihn wegdrücken und stoppen, da hat er auch mich geschlagen. Es war furchtbar, er hat nicht aufgehört". Der Polizei habe er dies deshalb nicht erzählt, da er von dem Mann bedroht worden sei.
Dieser sogenannte "Ricky" konnte allerdings nicht ausgeforscht werden. Dem Serben wurden auch eine Reihe weiterer Straftaten angelastet, unter anderem Ladendiebstähle und ein Einbruch in einen Würstelstand. Er war dazu teilweise geständig. Von dem Vorwurf, er habe eine Kamera im Spülkasten einer öffentlichen Toilette angebracht, wurde er aus rechtlichen Gründen freigesprochen.
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