245 km/h auf der Autobahn: Raser scheitert mit „Notfall“-Argument
Polizei bei Tempomessungen (Symbolbild)
Es war eine satte Rechnung, die die Bezirkshauptmannschaft Hallein einem Autofahrer im Vorjahr zustellte: 2.000 Euro wegen Schnellfahrens, mehr als 3.000 Euro an Abstellgebühr und Abschleppkosten sowie obendrauf noch 200 Euro Verfahrenskostenbeiträge.
Tatsächlich dürfte der Mann die Tauernautobahn mit einer Rennstrecke verwechselt haben. Mit bis zu 245 km/h war der Raser über die A10 gejagt, erlaubt gewesen wären in diesem Streckenabschnitt in der Nacht lediglich 110 km/h. Nach Abzug der Messtoleranz blieb eine Überschreitung von 122 km/h.
Doch bezahlen wollte der Beschuldigte nicht, er legte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Salzburg ein. Der Lenker rechtfertigte seine Tempo-Exzesse mit einem angeblichen Notfall: Sein 16-jähriger Bruder habe nach einem Sturz im Skaterpark über Atemprobleme geklagt. Aus Angst um dessen Leben habe er ihn so schnell wie möglich ins Krankenhaus bringen wollen.
Führerschein vor Spital abgenommen
Laut Gerichtsurteil erlaubte ihm die Polizei nach der Anhaltung, seinen Bruder ins Krankenhaus zu bringen. In weiterer Folge wurde noch vor dem Spital dem Mann der Führerschein entzogen und das Auto beschlagnahmt. Zudem stellte sich heraus, dass eine akute Lebensgefahr nicht bestanden habe. Der Jugendliche wurde im Krankenhaus untersucht, seine Vitalwerte waren unauffällig – nach rund 45 Minuten konnte er die Notaufnahme wieder verlassen. Es dürfte sich vermutlich um einen Reizhusten gehandelt haben.
Damit scheiterte die zentrale Verteidigungslinie des Rasers. Ein rechtfertigender Notstand liege laut Gericht nur dann vor, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit bestehe – und keine andere Möglichkeit bestehe, diese abzuwenden.
Beides sah das Gericht nicht gegeben: Weder habe Lebensgefahr bestanden, noch sei eine derart extreme Geschwindigkeit notwendig gewesen. Selbst bei Einhaltung des Tempolimits wäre das Krankenhaus nur wenige Minuten später erreicht worden.
Deutlich formuliert das Gericht auch die Gefährdung: Mit dem Tempo habe der Fahrer nicht nur sich selbst, sondern auch seinen Bruder und andere Verkehrsteilnehmer massiv in Gefahr gebracht. Die Geldstrafe von 2.000 Euro bleibt damit aufrecht. Sie liegt im unteren Bereich des möglichen Strafrahmens, der bis zu 7.500 Euro reicht.
Gestrichen wurden allerdings vorerst die vorgeschriebenen Abschlepp- und Standkosten von über 3.000 Euro. Diese dürften laut Gericht nicht im selben Verfahren vorgeschrieben werden, sondern müssen gesondert festgesetzt werden. Weil das Auto geleast war, kam ein endgültiger Verfall nicht infrage. Stattdessen wurde ein Lenkverbot ausgesprochen.
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