Salzburg: Mann stach Ehefrau nieder, 20 Jahre Haft
Ein 53-Jähriger Familienvater ist am Mittwoch bei einem fortgesetzten Prozess am Landesgericht Salzburg wegen versuchten Mordes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden.
Laut Anklage stach er am 6. Oktober 2023 zumindest 13 Mal mit einem Küchenmesser auf seine Ehefrau ein. Der Beschuldigte gestand die Tat, sein Anwalt ortete aber einen versuchten Totschlag.
Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger des Angeklagten Rechtsmittel angemeldet und die Staatsanwältin keine Erklärung abgeben hat. Der Wahrspruch der Geschworenen ist mit 8:0 einstimmig gefällt worden.
"Versuchter Femizid"
Staatsanwältin Ricarda Eder hat am ersten Prozesstag im Februar von einer Beziehungstat gesprochen, von einem "versuchten Femizid". Das Opfer habe sich im Juni 2023 eine Trennung gewünscht, doch aufgrund fehlender Akzeptanz des Angeklagten habe dieser Wunsch schließlich in einem Blutbad geendet.
In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; Österreichische Gewaltschutzzentren unter 0800/700-217; Hilfe im Bundesland Salzburg unter anderem beim Gewaltschutzzentrum Salzburg unter 0662/87 01 00; beim Frauennotruf Salzburg unter 0662/88 11 00; bei den Schutzunterkünften in Salzburg unter 0800/44 99 21, beim Frauennotruf Innergebirg unter 0664/500 68 68; bei unmittelbar drohender Gefahr oder wenn die Intervention der Polizei vor Ort benötigt wird, ist die Polizei rund um die Uhr unter dem Notruf 133 erreichbar).
Die von ihm getrennt lebende Mutter der gemeinsamen neun Kinder begleitete gerade zwei ihrer Sprösslinge zu einer Kinderbetreuungsstätte.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass der bisher unbescholtene Somalier seine 43-jährige Frau in der Früh auf dem Weg zur Kinderbetreuungsstätte zunächst überreden wollte, wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehren zu dürfen.
Es bestand zu diesem Zeitpunkt bereits ein aufrechtes Betretungs- und Annäherungsverbot gegen ihn, weil er seine Frau im September 2023 körperlich attackiert und dann in weiterer Folge noch am Telefon gefährlich bedroht und genötigt haben soll.
Als die Frau seiner Forderung nach einer Rückkehr in die Wohnung am 6. Oktober nicht zustimmte, zog der Mann auf dem Gehsteig neben einer stark frequentierten Straße vor der Kinderbetreuungsstätte das Messer mit einer Klingenlänge von sechs Zentimetern aus der Hosentasche und stach ihr in den Bauch, in die Brust, ins Gesicht und in die Arme.
Die Frau erlitt eine lebensbedrohliche Stichverletzung. Wäre eine mutige Zeugin nicht eingeschritten und die Polizei nicht zufällig gleich zur Stelle gewesen, wäre die Mutter von neun Kindern jetzt nicht mehr am Leben, betonte die Staatsanwältin.
Der Angeklagte habe beschlossen, sie zu töten, "eine Spontanentscheidung ist ausgeschlossen". Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem 53-Jährigen zur Tatzeit eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit.
Der seit 2012 in Salzburg lebende Beschuldigte, der seit 19 Jahren mit dem Opfer verheiratet ist, bestritt bei dem Prozess allerdings einen Tötungsvorsatz.
"Ich gebe zu, dass ich die Tat begangen habe. Bis heute weiß ich nicht, wo genau ich sie gestochen habe. Warum ich das gemacht habe, kann ich mir nicht erklären", sagte er zur vorsitzenden Richterin Ilona Schalwich-Mozes. "Mir ging es nur um meine Kinder. Ich wollte nach Hause zurückkehren."
Der Angeklagte habe sich in einer Lebenskrise befunden, sagte sein Verteidiger Christoph Hirsch. "Er war ohne Job, die Frau hat über seine Kinder verfügt, und er hatte keinen fixen Ort zum Schlafen." Der Mann sei seinem Wunsch nachgejagt, das alles wieder zu richten.
Die Tat sei in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung erfolgt, es handle sich nicht um einen versuchten Mord, sondern um einen versuchten Totschlag. Die Tat sei in einer emotionalen Ausnahmesituation, in einer Art Blutrausch begangen worden.
Was die Vorfälle vor der Messerattacke betreffe, so bekenne sich der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung, nicht aber zu einer gefährlichen Drohung und schweren Nötigung für schuldig.
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