Nach Streit mit Ehefrau: Betretungsverbot gegen Bürgermeister

Nach Streit mit Ehefrau: Betretungsverbot gegen Bürgermeister
Am Karsamstag musste die Polizei zu einem Ehestreit im Südburgenland ausrücken. Ortschef gilt nun als Gefährder.

Karsamstag im Südburgenland: Die Polizei wird zu einem Ehestreit alarmiert, der zu eskalieren droht. Die Beamten treffen gegen 23.30 Uhr beim Haus des Ehepaares ein. 

Im Zuge der Amtshandlung sprechen die Beamten ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen den Mann aus. Bei ihm handelt es sich um den ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde. Nach Hause darf er vorerst nicht.

Die Landespolizeidirektion Burgenland bestätigte gegenüber der APA einen Einsatz im Zuge einer Familienstreitigkeit. Diese Intervention habe zum Betretungsverbot geführt, erklärte ein Sprecher.

Zuerst hatte die Krone vom aufsehenerregenden Fall berichtet. In dem Artikel ist unter anderem zu lesen, dass die Streitigkeiten bereits am Rande des Osterfeuers in der Gemeinde begonnen und sich in weiterer Folge in einem Gasthaus fortgesetzt haben sollen. 

Aus der ÖVP Landespartei hieß es dazu, dass bereits mit einer internen Prüfung begonnen wurde: "Grundsätzlich gilt für uns: Gewalt ist nicht tolerierbar. Da gibt es nichts schön zu reden." 

Bürgermeister als Gefährder

Beim Vorfall im Gasthaus soll sich sogar "ein besorgter Beobachter schützend" vor die Frau gestellt haben, weil der Bürgermeister bedrohlich die Hand gehoben haben soll, schreibt die Zeitung. 

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133.

Nun gilt der Ortschef als Gefährder und das für zumindest zwei Wochen. So lange gilt nämlich das gegen ihn ausgesprochene Annäherungs- und Betretungsverbot, das auch ein vorläufiges Waffenverbot beinhaltet.

Nach diesen zwei Wochen könnte die Ehefrau des Mannes die Frist verlängern lassen. 

Laut dem Verein Neustart, der sich um Gefährder kümmert, gibt es allein im Burgenland über 320 Fälle dieser Art. Pro Jahr.

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