Sohn (32) wollte Mutter "erlösen": 18 Jahre Haft für Kopfschuss

Sohn (32) wollte Mutter "erlösen": 18 Jahre Haft für Kopfschuss
Der Mann hatte 2,3 Promille Alkohol im Blut, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In Salzburg steht ein 32-Jähriger am Freitag wegen des Vorwurf des Mordes vor einem Geschworenengericht. Schon in den Einvernahmen hatte er gestanden, am 23. November 2023 seine Mutter erschossen zu haben.

„Ich bekenne mich zu hundert Prozent schuldig“, bekräftigte er bei dem Prozess am Landesgericht. Die Tat ereignete sich im Wohnzimmer jenes Einfamilienhauses im Bezirk Zell am See, in dem Mutter und Sohn im gemeinsamen Haushalt gelebt hatten.

Als Motiv gab der bisher unbescholtene Angeklagte an, er habe seine Mutter von der belastenden Situation, die er durch seine langjährige Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit hervorgerufen habe, erlösen wollen. 

Denn an diesem Tag habe er wieder einen Rückfall erlitten und sei stark betrunken gewesen. "Das nagt wieder an ihr", erklärte der Mann sein Motiv, warum er seiner Mutter die Waffen an den Kopf gesetzt und abgedrückt habe. 

"Mama, es tut mir so leid"

Er habe noch zu ihr gesagt: "Mama, es tut mir so leid, ich kann nicht anders." Der Schuss traf die Frau aus nächster Nähe im Gesicht, sie war auf der Stelle tot.

Der ausgebildete Pflegeassistent, der seit 2019 Notstandshilfe bezog und an Angststörungen und Depressionen leidet, hatte nach der Tat die Polizei über den Notruf verständigt und ein Geständnis abgelegt. 

Er wurde noch während des Telefonats festgenommen. Im Wohnzimmer fanden die Polizisten die Getötete auf der Couch liegend, im Hintergrund lief der Fernseher. Als Tatwaffe wurde eine Schrotflinte sichergestellt, die der 32-Jährige rechtmäßig besaß. Zeugen der Tat gab es keine.

2,3 Promille Alkohol im Blut

Laut Gutachten habe der Angeklagte zur Tatzeit 2,3 Promille Alkohol im Blut gehabt, er sei "eingeschränkt zurechnungsfähig" gewesen. Der Mann, der laut Staatsanwalt in einem Skiverleih und in einem Altersheim gearbeitet hat, habe im Laufe der Jahre Psychopharmaka genommen, teilweise auch missbräuchlich, und in Kombination mit Alkohol: „Er hat sich selbst als Quartalstrinker bezeichnet.“

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; Österreichische Gewaltschutzzentren unter 0800/700-217

Hilfe im Bundesland Salzburg unter anderem beim Gewaltschutzzentrum Salzburg unter 0662/87 01 00; beim Frauennotruf Salzburg unter 0662/88 11 00; bei den Schutzunterkünften in Salzburg unter 0800/44 99 21, beim Frauennotruf Innergebirg unter 0664/500 68 68

Bei unmittelbar drohender Gefahr oder wenn die Intervention der Polizei vor Ort benötigt wird, ist die Polizei rund um die Uhr unter dem Notruf 133 erreichbar.

Verteidiger Peter Macheiner sagte, die Tat sei durchs nichts zu rechtfertigen. Er ersuchte das Gericht, die damalige Situation des Angeklagten zu berücksichtigen und bat um ein mildes Urteil. 

Wegen des Restless Leg-Syndroms (RLS), an dem der Beschuldigte seit seinem 20. Lebensjahr leide, habe dieser ärztlich verschriebene, opiathaltige Medikamente genommen, erklärte der Anwalt. Bei diesem Syndrom verspüren die Betroffenen einen unangenehmen Bewegungsdrang in den Beinen, hauptsächlich in den Waden. Kribbeln oder Ziehen sind typische Symptome.

In die Abhängigkeit gerutscht

Die Medikamente hätten gewirkt, sein Mandant sei aber in eine Abhängigkeit gerutscht. „Er wollte davon loskommen, er war auf einem guten Weg, dass er die Tagesdosis reduziert“, sagte der Verteidiger. Die Entzugserscheinungen seien aber belastend für den Mann und seine Familie gewesen. „Die Ärzte warnen vor Suchtverlagerungen - man greift zu einem Ausweg. Das war der Alkohol.“ Dennoch sei das Zusammenleben mit der Mutter harmonisch gewesen.

Der Angeklagte selbst sprach von einer behüteten Kindheit. „Auch schulisch und ausbildungstechnisch hat alles gepasst. 2019 ist dann die Diagnose Opiatabhängigkeit gestellt worden. Ein normaler Arbeitsalltag war nicht mehr möglich.“ Er habe Hilfe von den Ärzten bekommen und auch einen guten Rückhalt von der Familie gehabt. 

Im Jahr 2023 habe sich der Alkohol wieder phasenweise eingeschlichen, da habe er gesehen, dass sich die Mutter Sorgen mache. „Sie sagte zu mir, sie macht das schon und sucht sich Hilfe, wenn es ihr nicht gut geht. Es gibt nichts, was die Tat entschuldigt. Schuldig bin ich und sonst keiner. Es tut mir leid für die Familie.“

Am Nachmittag gab es dann das Urteil: Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Die Geschworenen haben die Frage, ob der Mann seine Mutter ermordet hat, einstimmig mit „Ja“ beantwortet. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig, weil sowohl der Staatsanwalt wie auch der Verteidiger keine Erklärung dazu abgegeben haben.

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