OGH sieht kein Exklusivrecht auf Sanitätsdienste bei Events

Das Rote Kreuz stellt bei vielen Veranstaltungen Sanitäter.
Rotes Kreuz wollte Monopol auf Krankentransporte in Tirol absichern. Das Urteil des OGH hat aber vor allem Auswirkungen auf den Event-Bereich.

Für das Rote Kreuz Innsbruck gehen Großkampftage zu Ende. Rund 30 Sanitäter und zwei Notärzte sicherten zum Jahreswechsel den Bergsilvester in der Landeshauptstadt ab. Wenige Tage darauf stand die Organisation in etwa gleicher Mannschaftsstärke am Bergisel beim Skispringen für Notfälle bereit.

Für Bezirksstellen-Leiter Christian Schneider sind derartige Events eine Möglichkeit, dass "unser Personal Erfahrung bei Großveranstaltungen sammeln kann, bei denen im Hintergrund ja auch immer der worst case geplant wird."

Doch die Ambulanzdienste sind auch ein Geschäftsfeld, wie Schneider bekennt. "Es gibt zwar Events, bei denen wir ein Minus machen, etwa wenn wir Demos absichern. Aber es gibt natürlich auch Events, bei denen etwas überbleibt." Unter dem Strich würde sich das die Waage halten.

Dass eine Sicherheitsfirma aus dem Tiroler Oberland nun "im Dienstleistungsbündel" neben dem Security-Personal auch Rettungsfahrzeuge, Sanitäter und Notärzte für Veranstaltungen zur Verfügung stellen wollte, hat die zum Roten Kreuz gehörige Rettungsdienst (RD) Tirol GmbH auf den Plan gerufen.

Die ist in Tirol vom Land mit dem öffentlichen Rettungsdienst beauftragt. Und gewährleistet diesen gemeinsam mit Samariterbund, Johannitern und Maltesern. RD Tirol wollte der Security-Firma verbieten, Leistungen des Rettungsdienstes anzubieten. Der OGH sah dazu allerdings keinen Anlass, wie die Tiroler Tageszeitung berichtet. Das Tiroler Rettungsgesetz regle nur den öffentlichen, nicht aber den privaten Rettungsdienst, hieß es.

Konzertveranstalter wie Peter Lindner, der eine der größten Event-Firmen Tirols betreibt, kann dem Urteil einiges abgewinnen. Er würde sich nämlich mehr Konkurrenz bei den für Events vorgeschriebenen Ambulanzdiensten wünschen. "Die Sicherheitsauflagen sind in den vergangenen Jahren explodiert. Die Kosten für den Rettungsdienst können je nach Große der Veranstaltung Tausende Euro betragen", sagt der Chef von Lindner Music.

Geschützte Transporte

Ob das Urteil zu mehr Wettbewerb führt, ist aber fraglich. Die RD Tirol hat mit ihrer Klage nämlich gar nicht auf den Event-Bereich abgezielt, wie Geschäftsführer Wilfried Unterlechner erklärt. Vielmehr sei es um die Klärung gegangen, dass qualifizierte Krankentransporte – also Fahrten, bei denen Patienten Betreuung benötigen oder nicht gehfähig sind – nicht von Privaten durchgeführt werden dürfen. "Das würde nämlich unseren Bestand gefährden", sagt Unterlechner. Für den öffentlichen Rettungsdienst hat das Urteil aber keine Folgen.

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