Zweifel an Zurechnungsfähigkeit nach Geständnis im Mordfall Krenn

Roland Krenn soll vor seinem Tod noch betäubt worden sein
Die Rechtsanwälte der beiden übrigen Beschuldigten stellen Glaubwürdigkeit des 24-jährigen Musikers infrage.

Nach dem überraschenden Geständnis eines 24-jährigen Verdächtigen im Mordfall Roland Krenn laufen die Anwälte der beiden anderen ebenfalls in U-Haft sitzenden Beschuldigten Sturm gegen die belastenden Behauptungen. Wie berichtet, hatte der Musiker bei einer Einvernahme am Montag angegeben, Krenn im Juli 2016 mit seiner Freundin zum Essen eingeladen und mit Pralinen betäubt zu haben. Danach sei Krenn gefesselt und in seine Villa nach Salzburg gebracht worden. Am nächsten Tag soll der Entführte nicht mehr am Leben gewesen sein.

Laut dem Geständnis des Flachgauers soll von einem 29-jährigen Gastwirt aus dem Innviertel die Anweisung gekommen sein, Krenn auszurauben, da der 24-Jährige ihm 10.000 Euro für Drogen geschuldet haben soll.

Gutachten beantragt

Kurt Jelinek, Anwalt der 20-jährigen Lebensgefährtin des geständigen Musikers, weist jede Verantwortung seiner Mandantin zurück. "Ich weiß nicht, wie viele Varianten (wie Krenn zu Tode gekommen sein könnte, Anm.) es von ihm bereits gibt. Vor dem Geständnis hat er meine Mandantin noch entlastet", sagt Jelinek. Er verweist außerdem auf ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten. Sachverständige ist laut Jelinek die renommierte Psychiaterin Adelheid Kastner. Sie soll demnach den 24-Jährigen einerseits auf dessen Zurechnungsfähigkeit, andererseits auf eine "allfällige vorliegende geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades" untersuchen. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Fischer, verweist beim Gutachten auf eine reine Routinemaßnahme. "Bei jemanden, der verdächtig ist, so ein Verbrechen begangen zu haben, ist immer in Frage zu stellen, ob er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war", sagt Fischer.

Zweifel an Zurechnungsfähigkeit nach Geständnis im Mordfall Krenn
Salzburger Landesgericht, Prozess gegen Ex-Krankenpfleger von Michael Aufhauser wegen versuchter Erpressung, im Bild: Kurt Jelinek Rechtsanwalt Verteidiger von Angeklagtem Kroaten, 29.03.2017 Foto: Franz Neumayr/SB
Auch Jörg Dostal, Anwalt des Innviertler Wirts, zieht wie Kurt Jelinek die Glaubwürdigkeit des Musikers in Zweifel. Angesichts der neuen Version zum Tathergang sieht sich Dostal jedenfalls bestätigt. "Ich habe von Anfang an gesagt, dass mein Mandant mit der Tötung eines Menschen nichts zu tun hat." Auch mit dem Raub habe der 29-Jährige – entgegen der Aussage des Musikers – nichts zu tun, meint Dostal. Er beschreibt den 24-Jährigen als "manipulativ". Dieser habe im Gefängnis mehrmals versucht, andere Häftlinge zu Falschaussagen gegen seinen Mandanten zu überreden.

"Keine Tötungsabsicht"

Der Vertreter des 24-Jährigen, Franz Essl, bestreitet jede Tötungsabsicht seines Mandanten. Denn: Beim Sack, der dem Bewusstlosen über den Kopf gestülpt worden sei, habe es sich um einen "atmungsaktiven Stoffsack" gehandelt. Der 24-Jährige soll ausgesagt haben, er und seine Freundin hätten sich nicht gedacht, dass Krenn ersticken könne. Sein Mandant habe daher keinen Mord begangen, sondern einen Raub gestanden, sagt Essl.

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