Die Mitglieder des Vereins waren an einen Untermietvertrag gebunden, wodurch sie über die Räumung im vorhinein nicht informiert wurden. Die gesamte Einrichtung wurde im Dezember beschlagnahmt und bis heute nicht zurückgegeben. "Es sieht so aus, als wäre jemand eingebrochen", erzählt Rosa, ein Mitglied des Vereins.
Auch private Haushalte betroffen
Das Kollektiv ist dabei kein Einzelfall, wie ein Blick in die Statistik zeigt: Seit 2021 ist die Zahl der vollzogenen Räumungen laut Justizministerium von 3.221 auf 4.974 angestiegen.
Von den Räumungen sind auch viele private Haushalte betroffen. Auslöser dafür sei vor allem die steigende Armut in Österreich, erklärt Alexander Machatschke, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO). "Immer wieder handelt es sich um Menschen, deren Mieten regelmäßig erhöht wurden". Ebenso spielen die steigenden Energiekosten und die allgemeine Teuerung eine entscheidende Rolle. Auch der rechtliche Schutz und die Art des Vertrags können mit verantwortlich für eine Zwangsräumung sein, erklärt er.
Sonderfall Untermietvertrag
Untermietverträge stellen etwa noch einmal einen Sonderfall dar, was Zwangsräumungen betrifft: Der Hauptmieter ist gesetzlich nämlich nicht dazu verpflichtet, den Untermieter über die Räumung zu informieren.
Trotzdem müsse der Hauptmieter schon bei Beendigung des Hauptmietvertrags mit dem Untermieter in Kontakt treten, wenn er seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem Untermietvertrag nicht einhalten kann, heißt es auf Anfrage aus dem Justizministerium über die Vorgangsweise.
Auch die Mitglieder des "Knotens" wurden nicht von ihrem Hauptmieter über die bevorstehende Räumung in Kenntnis gesetzt. Die erste böse Vorahnung beschlich sie aber bereits, als ein anderer Raum des Vermieters geräumt wurde. Auf Nachfrage bei der Hausverwaltung und beim Gericht hieß es zunächst aber, dass sie nicht betroffen seien. Nach eingehender Recherche stellte sich dann aber heraus, dass seit zwei Monaten keine Miete mehr vom Hauptmieter an den Hausbesitzer weitergegeben wurde.
Gesamtes Inventar beschlagnahmt
Die Auswirkungen der Räumung sind für viele Mitglieder gravierend, erzählt Rosa. Der Raum, der für viele seit fast fünf Jahren "wie ein Zuhause" war, wurde ihnen über Nacht genommen. Zusätzlich verloren sie den Zugang zu ihrem Inventar. Darunter Kunstwerke, Werkzeuge, Möbel und wichtige Dokumente.
Die Bürokratie mache es schwer, ihr Eigentum zurückzuerlangen. "Wir sollen Rechnungen vorlegen, um zu beweisen, dass uns das gehört – aber genau diese Rechnungen waren im Raum", erklärt ein Mitglied.
Um rechtliche Schritte einleiten zu können und alle unerwartet aufgekommenen Kosten zu decken, sind die Mitglieder nun auf Spenden angewiesen.
Ein „einschneidendes Erlebnis“
Der Verlust der eigenen Wohnung bzw. Räumlichkeiten sei für Betroffene immer ein „einschneidendes Erlebnis“, heißt es auf Anfrage von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (Bawo). Eine Räumung ende zwar nicht zwangsläufig in Wohnungslosigkeit, würde aber oft prekäre Lebensverhältnisse nach sich ziehen, so Machatschke.
Präventive Maßnahmen
Ein Versuch in Richtung Delogierungsprävention war etwa die Einführung des Wohnschirms 2022. Dieser soll dann greifen, wenn Schulden nicht aus eigenen Mitteln beglichen werden können, und wenn sonstige Unterstützungsleistungen der Bundesländer, Städte oder Gemeinden nicht ausreichen.
Das reiche aber noch nicht aus, erklärt Machatschke: "Um zu verhindern, dass mehr und mehr Menschen ihre Wohnung verlieren, braucht es entweder niedrigere Mieten oder höhere Einkommen, oder eine Kombination aus beiden". Bei prekärer Wirtschaftslage müsse man auch Delogierungsstopps (wie während der Pandemie) in Betracht ziehen.
Der Verein "der Knoten" will den Kampf um ihre Räumlichkeiten jedenfalls noch nicht aufgeben. Die Mitglieder hoffen, in Zukunft als Hauptmieter wieder in die alten Räume zurückkehren zu können. Eine neue Unterkunft sei bei der aktuellen Wohnungslage in Wien ein eher unrealistischer Lösungsweg.
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