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Arbeitsrechtlerin kritisiert Umgang mit Mobbing-Vorwürfen in Marktamt-Causa

Gegen den Leiter des Wiener Marktamts wurden massive Vorwürfe erhoben. Eine Arbeitsrechtsexpertin gibt Einblicke in die rechtliche Lage.

Vorwürfe von Mobbing und rassistischer Belästigung im öffentlichen Dienst bringen die Rot-Pinke Stadtregierung Wiens in Erklärungsnot. In der „ZiB2“ war dazu Katharina Körber-Risack, auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin, zu Gast. Sie erklärte, Beschäftigte hätten mehrere rechtliche Möglichkeiten, sich gegen solche Vorfälle zu wehren.

Körber-Risack zeigte sich überrascht, dass Betroffene in dem Fall offenbar nicht den Rechtsweg gesucht hätten. „Das wundert mich, dass sich noch keiner wirklich auch auf dem Rechtsweg gewehrt hat, weil da ist man ja geschützt.“ Neben internen Stellen könnten sich Beschäftigte etwa an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, Gewerkschaft oder Gerichte wenden.

Pflicht des Dienstgebers

Wenn Vorwürfe gut dokumentiert seien, müsse auch der Arbeitgeber handeln. „Wenn es so gut argumentierte Vorwürfe sind, dann muss er natürlich irgendwann ins Tun kommen.“ Reagiere ein Dienstgeber trotz konkreter Hinweise nicht, könne er haftbar werden. „Dann wird er auch haftbar. Dann schuldet er mir auch Schadenersatz als Dienstnehmerin, wenn ich betroffen bin.“

Zur Frage, wie Arbeitgeber bei solchen Vorwürfen vorgehen sollten, sagte die Juristin: „Man muss es untersuchen.“ Denkbar seien dienstfreie Stellung, Befragungen von Zeugen und die rechtliche Prüfung der Vorwürfe. Im Extremfall könne das „bis hin zu einer fristlosen Entlassung gehen“. Sie verstehe auch nicht, weshalb im Falle der Stadt Wien nicht gehandelt worden sei.

Medien nur als „Ultima Ratio“

Körber-Risack betonte auch, dass Betroffene zunächst interne und rechtliche Schritte ausschöpfen müssten. „Wenn es möglich ist zu klagen, dann muss ich das zuerst machen.“ Direkt an Medien zu gehen, könne problematisch sein. Das dürfe „nur Ultima Ratio sein und nur in Fällen, die ein erhöhtes öffentliches Interesse haben“.

Bei massiven Konflikten könne es laut der Arbeitsrechtlerin auch ein Recht auf Arbeitsverweigerung geben. Voraussetzung sei allerdings, dass die Situation „gesundheitsgefährdend“ oder persönlich unzumutbar sei.

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