Nach Rissen: Zweiter Wolf in Tirol im Mittelgebirge erlegt

Nach Rissen: Zweiter Wolf in Tirol im Mittelgebirge erlegt
Die Tiroler Regierung gab nach Rissen einen weiteren Wolf zum Abschuss frei. Dieser wurde am Freitag erlegt.

In Tirol ist ein zweiter Wolf gemäß Verordnung erlegt worden, diesmal im Mittelgebirge (Bezirk Innsbruck-Land). Landesjägermeister Anton Larcher bestätigte den Abschuss gegenüber der APA. Der Wolf wurde demnach am Freitag erlegt.

Die betreffende Verordnung war laut Land nach Sichtungen in Völs nahe der Justizanstalt Innsbruck sowie in Natters seit 12. Juli in Kraft gewesen. In Osttirol war vergangene Woche zum ersten Mal im Bundesland ein Wolf erlegt worden.

„Das Tier war bereits in Siedlungsnähe und wurde damit entsprechend den Kriterien, die in der Maßnahmenverordnung definiert sind, zum Abschuss freigegeben“, begründete Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) den nunmehr zweiten Abschuss.

Verordnung nach Zwischenfällen

Nach zwei Rissen auf Almen hatte die Tiroler Landesregierung aus ÖVP und SPÖ zudem zuvor per Verordnung einen Wolf bei Pfunds (Bezirk Landeck) zum Abschuss freigegeben. DNA-Analysen hätten den Rissen einen Wolf aus der italienischen Population zugeordnet, hieß es. Die Verordnung ist acht Wochen in Kraft. Es handelte sich um die zwölfte Verordnung ihrer Art in Tirol.

Fünf waren bereits ausgelaufen, sechs aktuell noch aktiv. Der Schutz der „Alm- und Kulturlandschaft“ sei „vordringliches Ziel“, betonte Geisler in einer Aussendung. Landwirtschaft, Artenvielfalt, Freizeitraum und Tourismus müssten geschützt werden, begründete Geisler einmal mehr die neue Abschussverordnung.

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Der Umgang mit dem Thema Wolf beschäftigt die Politik bereits seit geraumer Zeit. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hatte zuletzt am Donnerstag strafrechtliche Anzeigen gegen jene Landesräte aus Kärnten, Tirol und Salzburg angekündigt, die Wolfsverordnungen zum Abschuss der Tiere erlassen haben.

Die Tierschützer warfen den Zuständigen Amtsmissbrauch und Umweltschädigung vor. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte im Juni festgestellt, dass anerkannte Umweltorganisationen die Überprüfung und Aufhebung solcher Verordnungen bei Behörden beantragen können. In Tirol betraf die angekündigte Anzeige Landeshauptmannstellvertreter Geisler.

Verunsicherung in der Bevölkerung

Der Europarechtler Walter Obwexer gab indes den Anzeigen keine große Chance auf Erfolg. Er sah den Tatbestand des Amtsmissbrauchs seitens der Verantwortlichen nicht gegeben.

Das Raubtier Wolf lässt vor allem in Tirol regelmäßig die Emotionen hochkochen, Bauern beklagten zigfache Schafsrisse. Auch von einer zunehmenden Verunsicherung in der Bevölkerung wegen Wolf (und Bär) war die Rede.

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Im Februar hatte der Landtag mehrheitlich eine Gesetzesnovelle beschlossen, die eine Tötung durch Verordnung und nicht mehr per Bescheid erlaubt. Vorangegangene Bescheide waren vom Gericht mehrmals aufgehoben worden, nachdem Umweltschutzorganisationen diese erfolgreich beeinsprucht hatten.

Die Abschussverordnung gilt nunmehr generell für einen Wolf - und nicht für ein bestimmtes Individuum. Wiederholt waren in Tirol  Forderungen nach einer Senkung des Schutzstatus des Raubtieres auf europäischer Ebene aufgekommen, etwa von Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP).

Von Experten wurde die Rechtmäßigkeit der unter anderem vom Land Tirol gewählten Vorgangsweise in Zweifel gezogen. Die beiden an der Uni Innsbruck lehrenden Europarechtler Obwexer und Peter Hilpold hatten die Vorgehensweise Tirols gegenüber der APA als eindeutig EU-rechtswidrig bezeichnet.

"Juristischer Grenzgang"

Für Hilpold werden die Probleme „wohl in Kauf genommen“, Obwexer schlug eine Rückkehr zur Bescheid-Variante vor. Auch die Landesregierung selbst hatte im Zuge der Gesetzesnovelle von einem „juristischen Grenzgang“ gesprochen.

Diese Woche meldete sich EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius in der Causa zu Wort und zeigte kein Verständnis für die „Anti-Wolf-Stimmung“ in Österreich. Er sprach von einer „unverhältnismäßigen Alarmstimmung“. Die Stellungnahme des Kommissars wurde unter anderem von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) und Mattle postwendend scharf zurückgewiesen. Brüssel argumentiere fernab der Realität in den Mitgliedstaaten.

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