Rechtsexperten von ÖAMTC und ARBÖ raten angesichts der herrschenden Witterung vorerst ab. "Das Ende der situativen Winterreifenpflicht bedeutet nicht automatisch, dass in keinem Fall mehr Winterreifen verwendet werden müssen", warnt Johann Kopinits vom ARBÖ.
Das liegt am Wörtchen "situativ" bzw. dem Begriff "witterungsbedingte Winterreifenpflicht": "Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen sind auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeit Winterreifen zu verwenden, wenn mit Sommerreifen das sicher Anhalten nicht mehr möglich ist", erläutert der Jurist. Sommerreifen auf Schnee oder Eis verlängern beispielsweise den Anhalteweg um das vier- bis fünffache.
Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden, warnt der ÖAMTC: Wer bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen erwischt wird, riskiert eine Verwaltungsstrafe von 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen bis zu 5.000 Euro Strafe.
Zahlt die Versicherung?
Passiert tatsächlich auch ein Unfall, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Die Haftpflichtversicherung muss zwar auch dann einem Geschädigten die Kosten ersetzen, wenn ein Pkw mit Sommerreifen auf Schneefahrbahn unterwegs war. Gemäß bisheriger Rechtsprechung kann keine Rückzahlung vom Kfz-Besitzer verlangt werden.
Bei der Kaskoversicherung ist die Lage etwas anders: Hier kann wegen einer Zahlung wegen "grober Fahrlässigkeit" abgelehnt werden, vor allem, wenn weitere Umstände wie etwa überhöhte Geschwindigkeit dazu kommen.
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