Wiener IS-Kämpfer verliert österreichische Staatsbürgerschaft
Im März dieses Jahres ging der Fall des türkischstämmigen Österreichers Azad G. erstmals durch die Medien: Der 27-Jährige mutmaßliche IS-Kämpfer wurde damals von kurdischen Einheiten in Syrien festgenommen. In einem Video behauptete der Mann, aus Wien zu stammen.
Der Verfassungsschutz (BVT) identifizierte ihn wenig später als Azad G. Die Familie des Mannes hat türkische Wurzeln. Er selbst hat eine österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaft und lebte vor seiner Ausreise nach Syrien im 15. Wiener Gemeindebezirk.
Jetzt hat Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) umgesetzt, was er im März bereits im KURIER ankündigte: Dem IS-Sympathisanten wird die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen.
Die zuständige MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) leitete im März ein Verfahren zur Entziehung der Staatsbürgerschaft ein.
Am Mittwoch verschickte das Magistrat den entsprechenden Bescheid, wie die Kronen Zeitung jetzt berichtet.
Sechs Verfahren laufen noch
"Wer sich einer Terrororganisation anschließt und an Kampfhandlungen des IS beteiligt, hat alle Rechte der österreichischen Staatsbürgerschaft verloren", wird Ludwig zitiert. Weitere sechs derartige Verfahren laufen laut Kronen Zeitung derzeit noch.
Die Entziehung der Staatsbürgerschaft ist übrigens nur aufgrund der Doppelstaatsbürgerschaft des 27-Jährigen möglich: Der Betroffene darf nämlich nicht staatenlos werden.
Im Paragraf 33 Absatz 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist geregelt, dass einem Staatsbürger, "der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes teilnimmt", die Staatsbürgerschaft zu entziehen ist, "wenn er dadurch nicht staatenlos wird."
Laut Verfassungsschutzbericht 2017 sind 313 österreichische "Foreign Fighters" bekannt. Bis zu 55 sollen getötet worden sein. Es gibt rund 100 Rückkehrer.
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