Anklage gegen Wiener Wirtin: FPÖ-Wählern 5 Gratis-Getränke versprochen

In einem kleinen Wiener Café in der Nähe des Bahnhofs Floridsdorf ist immer viel los. Mal gibt es ein Spanferkelessen, mal einen Karaoke-Abend oder ein Schnapsen um Schweinsstelzen. Mal wird ein Geburtstag gefeiert, mal werden Spenden für ein Kinderspital gesammelt. „Nettes Kaffee mit liebenswürdiger Besitzerin, die sehr herzlich ist. Es ist einen Besuch wert. Manchmal auch mit Live-Musik, dann ist es bummvoll“, so eine Bewertung im Internet.
Susanne R., die 60-jährige Inhaberin des Cafés, ist eine eingefleischte FPÖ-Anhängerin. Bei der vergangenen Wien-Wahl am 27. April kam sie auf eine sprichwörtliche Schnapsidee.
"a Burnheidl gibts a"
„Wahlfrühschoppen am 27.4. ab 9 Uhr (zeig mir ein Foto mit dem Kreuzerl an der richtigen Stelle und du bekommst 5 Gratis Getränke)“, postete die Betreiberin auf der öffentlich zugänglichen Facebook-Seite des Cafés. Mit dem Zusatz: „Getränke sind schon eingekühlt und a Burnheidl gibts a. Denkts dran es geht um Wien und um unser Floridsdorf.“ Anscheinend hatte sie ihr fragwürdiges Angebot an die Gäste auch im Lokal ausgehängt.
Am Mittwoch dieser Woche muss sich die Gastronomin vor dem Straflandesgericht Wien verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft ihr „das Vergehen der Bestechung bei einer Wahl“ nach dem Paragrafen 265 des Strafgesetzbuches vor. Ein Paragraf, der nicht oft zur Anwendung kommt.
Strafdrohung bis zu einem Jahr Haft
„Wer einem Wahl- oder Stimmberechtigten ein Entgelt anbietet, verspricht oder gewährt, damit er in einem bestimmten Sinn oder damit er nicht oder nicht in einem bestimmten Sinn wähle oder stimme, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen“, heißt es im Strafgesetzbuch.
Laut dem Strafantrag, der dem KURIER vorliegt, ergibt sich aus den Facebook-Einträgen klar, dass die Wirtin „ihre Gäste aufforderte, die FPÖ zu wählen und dafür eine kostenlose Bewirtung in Aussicht stellte“.
Absicht bestritten
„Das war eine blöde Idee. Wir plädieren aber auf unschuldig und Freispruch. Sie ist sachverhaltsmäßig geständig, dass sie dieses Angebot aufgehängt hat. Sie hat aber nicht die Absicht gehabt, die Leute zu bestechen“, sagt ihr Strafverteidiger Wolf-Georg Schärf im Gespräch mit dem KURIER. „Aus meiner Rechtsansicht ist der Sachverhalt nicht strafbar, weil ein besonderer Vorsatz, sprich die Absicht nicht nachweisbar ist.“ Nachsatz: „Es gibt keine Judikatur zu einer Wählerbestechung. Auch die rechtlichen Kommentare sind sehr dürftig.“
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