Wie eine Matheschularbeit aussehen darf
Meine Tochter geht in die 3. Klasse AHS und hat einen neuen Matheprofessor. Der hat eine zweigeteilte Schularbeit schreiben lassen. Ist das erlaubt?
„In der Unterstufe sind zweigeteilte Schularbeiten verboten“, heißt es dazu aus dem Wiener Stadtschulrat. Anders in der Oberstufe. In der 5. und 6. Klasse können Schularbeiten zweigeteilt sein, in der 7. und 8. Klasse sollten sie es grundsätzlich. Geteilte Schularbeit heißt: Im ersten Teil werden die Grundkompetenzen abgefragt. Dann bekommt der Schüler den zweiten Teil in die Hand, in dem das vertiefendes Verständnis geprüft wird. Eine solche Schularbeit ist immer mehrstündig.
Ich gehe in die 5. Klasse der HAK Oberwart. Jetzt habe ich erfahren, dass wir in den Fächern Betriebswirtschaft und Rechnungswesen eine Burgenland zentrale Matura bekommen. Eine Person stellt dann die Aufgaben für das ganze Burgenland zusammen. Stimmt das?
Der KURIER hat den burgenländischen Landesschulratspräsidenten Gerhard Resch um eine Antwort gebeten: „Die beiden Fächer werden in einer großen Prüfung – der betriebswirtschaftlichen Diplomarbeit – gemeinsam abgeprüft. 80 Prozent der Fragen werden im Burgenland zentral gestellt, 20 Prozent der Fragen von den Lehrern am Standort formuliert. “
Mein Sohn ist 8 Jahre alt und hat in der Schule massive Probleme. Stoff, den er zu Hause gut kann, beherrscht er in der Schule dann nicht. Man hat uns geraten, unser Kind in ein Lerninstitut zu geben, das uns aber 500 Euro im Monat kosten würde. Können wir unser Kind nicht einfach zu Hause unterrichten?
Die Anmeldung zum häuslichen Unterricht ist zwar möglich. Diese muss aber spätestens zum Ende des vorherigen Schuljahres – also bis zum Ende der Sommerferien – erfolgen. Der Schüleranwalt rät in diesem Fall, eine klinische Psychologin aufzusuchen. Die kann am besten feststellen, wo die Probleme liegen und wie man dem Kind helfen kann.
Ungerechte Noten, zu enge Klassenzimmer oder mobbende Schüler – der KURIER-Schüleranwalt steht Ihnen bei Schulproblemen mit Rat und Tat zur Seite. Hilfesuchende erreichen das Team entweder per eMail. Schreiben Sie uns Ihr Anliegen an schueleranwalt(at)kurier.at . Geben Sie für Rückfragen auch immer Ihre Telefonnummer an.
Oder Sie können mit dem Team persönlich sprechen. Telefonsprechstunden sind jeweils Mittwoch 8 bis 10 Uhr und Freitag von 15 bis 16 Uhr unter der Hotline-Nummer 0664/ 60700 30000.
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