Widerstand gegen Stadtsenat-Verkleinerung

Bild mit Ablaufdatum: Klagenfurter Stadtsenat mit neun Mitgliedern
Klagenfurt: ÖVP knüpft Zustimmung an Abschluss eines Gesamtpakets und will auch Rechte der Opposition stärken.

Am 1. März 2015 sollen in Kärnten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen stattfinden. Bis dahin müssen rechtzeitig (d.h. bis spätestens Ende November) die Allgemeine Gemeindeordnung sowie Stadtrecht für Klagenfurt und Villach novelliert sein. Zentraler Punkt: Verkleinerung des Stadtsenats in der Landeshauptstadt und in der Bezirksstadt Wolfsberg von derzeit neun auf sieben Mitglieder. "Mit Wolfsberg ist alles klar", sagt Andrea Scherwitzl (SPÖ), der dem zuständigen Landtagsausschuss vorsteht. "Doch mit Klagenfurt spießt es sich, weil die ÖVP noch gegen eine Verkleinerung ist."

Am kommenden Dienstag soll die gesamte Materie im Regierungskollegium behandelt werden. "Das überrascht, denn es muss sich erst der Koalitionsausschuss damit befassen", heißt es aus dem Büro von VP-Chef Christian Benger. Dass es derzeit ein Nein zu sieben Stadtsenatsmitgliedern in Klagenfurt gebe, wird bestritten. "Wir wollen aber ein Gesamtpaket, damit auch in der Landeshauptstadt dieselben Vorgaben gelten wie auf Landesebene. Dazu zählt auch eine Stärkung der Oppositionsrechte."

Bei der SPÖ spricht man von einem "Eiertanz" des Koalitionspartners. "In Graz, von den Einwohnern doppelt so groß, hat die ÖVP der Verkleinerung des Stadtsenats zugestimmt. Warum soll das nicht für Klagenfurt gelten?", fragt Scherwitzl. Offensichtlich habe die langjährige Bürgermeister-Partei Angst, aus dem Stadtsenat zu fliegen.

Ein Mehrheitsbeschluss von SPÖ und Grünen (sie plädieren ebenfalls für eine kleinere Stadtregierung) wäre theoretisch möglich. Aber einen Partner zu überstimmen, wäre ein Koalitionsbruch. "Das werden wir wegen des Klagenfurter Stadtsenats sicher nicht machen", heißt es bei den Roten. Nachsatz: "Aber wenn die ÖVP das weiterhin ablehnt, muss sie das am 1. März gegenüber den Wählern verantworten. Sie wäre daher gut beraten, der Verkleinerung zuzustimmen."

Unbestritten ist hingegen die Abschaffung der Pflichtausschüsse, denn künftig soll nur noch der Kontrollausschuss verpflichtend sein. Und auch die Anhebung der Grenzen für die finanziellen Aufwendungen des Gemeindevorstandes soll kommen.

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