Dass es sich hier nicht um theoretische juristische Erörterungen handelt, zeigen aktuelle Fälle aus der Steiermark. Die zuständige Landesbehörde ist mit insgesamt neun Anträgen zum Verkauf von Wohnungen an nicht selbstnutzende Käufer, also Anleger, konfrontiert, bestätigt man im Wohnbau-Ressort gegenüber dem KURIER.
Es geht dabei um Wohnungen eines einzelnen gemeinnützigen Bauträgers. Dem Vernehmen nach befinden sie sich im Grazer Stadtentwicklungsgebiet Reininghaus-Gründe.
„Von den neun Anträgen betreffen drei Privatpersonen, die restlichen Unternehmen, welche als potenzielle Käufer auftreten. Es wird jeweils der Verkauf einer einzigen Wohnung angestrebt, nur in einem Fall möchte ein Unternehmen drei Wohnungen erwerben“, heißt es von der Behörde. Wobei man betont, dass die Anzahl der Anträge im Verhältnis zu den Bauvolumina der Gemeinnützigen sehr gering sei.
Scharfe FPÖ-Kritik
Bei der FPÖ ist man dennoch alarmiert: „Das ist der Probelauf für den Abverkauf des sozialen Wohnbaus“, sagt Bautensprecher Philipp Schrangl. „Wirtschaftsminister Martin Kocher muss diesen Wahnsinn endlich stoppen.“
Im steirischen Wohnbau-Ressort betont man, bis dato noch keine Genehmigung für solche Anträge erteilt zu haben. Vielmehr warte man auf eine rechtliche Beurteilung seitens des Revisionsverbandes der Gemeinnützigen Bauvereinigungen und des Wirtschaftsministeriums.
Ministerium bremst
Dort betont man einmal mehr, dass man aktuell keinen Regelungsbedarf sieht. „Sollte sich aus der Diskussion ein Änderungsbedarf ergeben, würde dieser für die nächste Novelle berücksichtigt“, sagt eine Sprecherin des Ministeriums.
Beim Revisionsverband will man zu konkreten Causen nicht äußern. Aber: In der Vergangenheit hat man bereits grundsätzlich betont, dass derartige Geschäfte nur als Ausnahmegeschäfte mit einer Sondergenehmigung im Einzelfall zulässig seien.
Das würde bedeuten: Der Verkauf wäre körperschaftssteuerpflichtig. Verkäufe an Anleger wären nicht zum Sozialtarif möglich, sondern nur zum Marktwert. Womit der Preis laut Branchenkennern gleich um rund 15 Prozent in die Höhe schnellen würde. Beides führe dazu, dass derartige Wohnungskäufe für potenzielle Investoren deutlich weniger gewinnträchtig wären.
Dem Vernehmen nach sind auch die Behörden in mehreren anderen Bundesländern mit einschlägigen Anträgen konfrontiert.
Oft wollen Genossenschaften Teile der Wohnungen an Investoren veräußern, um die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes zu verbessern. Eine gewisse Rolle spielt die aktuell überschaubare Nachfrage nach Eigentumswohnungen seitens potenzieller Eigennutzer, was mit den strengeren Auflagen für private Wohnungskredite zusammenhängt.
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