Veruntreuungsaffäre: Zwei Schuld- und zwei Freisprüche

Veruntreuungsaffäre: Zwei Schuld- und zwei Freisprüche
Urteil in Wels: 30 Monate für die Hauptangeklagte, acht Monate bedingt und eine Geldstrafe für den Vorgesetzten.

Im Prozess um die Veruntreuungsaffäre in einer städtischen Welser Freizeiteinrichtung mit ca. 400.000 Euro Schaden ist am Mittwoch eine ehemalige Kassierin zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten unbedingt verurteilt worden. Ein Vorgesetzter fasste acht Monate bedingt und 12.840 Euro Geldstrafe unbedingt aus, zwei weitere Bedienstete wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

In dem seit Mai laufenden Prozess standen neben der ehemaligen Kassierin noch eine weitere Bedienstete sowie zwei ranghohe Beamte vor dem Schöffensenat im Landesgericht Wels. Die Hauptangeklagte soll von 2006 bis 2014 rund ein Drittel der von ihr eingenommenen Eintrittsgelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Den anderen wird vorgeworfen, bewusst weggeschaut zu haben.

Die geständige Angeklagte wurde wegen Veruntreuung schuldig gesprochen. Der ranghöchste der andern Angeklagten wurde wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Die beiden anderen Vorgesetzten der Frau wurden freigesprochen.

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